- Von Andreas Harms
- 29.09.2022 um 10:38
Die Versicherungsbranche hat gehandelt. Bei vielen Risikolebensversicherungen (Risiko-LV) kalkuliert sie anders als früher und konnte so die Preise senken. Das stellte die Rating-Agentur Morgen & Morgen in ihrem aktuellen „Marktblick“ fest, in dem es um eben jene Risiko-LV geht. Wobei sie die Beiträge als „eine entscheidende Wettbewerbskomponente“ würdigt, die „sehr fein justiert wird“.
Die große Überraschung lautet: Obwohl der Rechnungszins gesunken ist, sind die Prämien nicht gestiegen, sondern ganz im Gegenteil ebenfalls oft gesunken. „Der Markt verfügt über weitaus mehr Stellschrauben, wie die Analyse zeigt“, begründet das Thorsten Saal, Bereichsleiter Mathematik bei Morgen & Morgen.
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Über 400 BU-Tarife können Top-Bedingungen vorweisen
Und indem einige Versicherer neu rechnen, sind sie auch in diesem Jahr mit neuen Tarifen auf den Markt gekommen. Im Schnitt gingen sie mit etwa 5 Prozent niedrigeren Beiträgen ins Rennen, berichtet Saal. Sie veränderten Wahrscheinlichkeiten, senkten Kosten und spitzten Berufsgruppen noch mehr zu und rechneten mit höheren Lebenserwartungen. Eine weitere Rolle spielt offenbar, dass die Branche bestimmte zusätzliche Risiken mit Prämienaufschlägen belegt hat – als Beispiele nennen die Analysten den Body-Mass-Index oder die Kurzzeit-Nichtraucherangabe. Damit konnten alle, die diese Risiken nicht mitbringen, günstiger werden.
Preis ist wichtig, am Ende muss auch die Leistung stimmen. Und bei den Bedingungen leisten viele Anbieter offenbar ganze Arbeit. Von 156 Tarifen erreichten 115 die Top-Note von fünf Sternen und 25 die zweitbeste Note von vier Sternen. Zwei oder gar nur einen Stern bekam niemand. „Die Risikolebentarife sind auf einem stabil hohen Niveau angelangt, das sich aber preislich sehr differenziert zeigt“, fasst Saal das Ergebnis zusammen. Die einzelnen Tarife mit den Ratings können Sie hier abrufen.
Und diese Bedingungen mussten Tarife voll oder eingeschränkt erfüllen, um vier oder fünf Sterne zu bekommen:
- Der Versicherer verzichtet auf sein Recht auf Kündigung oder Vertragsanpassung nach Paragraf 19 VVG, wenn der Versicherungsnehmer die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten hat
- Der Versicherer verzichtet auf sein Recht zu kündigen bei gemeldeter erhöhter Gefahr.
- Der Versicherungsnehmer hat bei nicht gemeldeter erhöhter Gefahr ein Recht auf eine der Gefahrerhöhung entsprechende Leistung
- Nachversicherungsgarantie bei Heirat oder Eintrag einer Lebenspartnerschaft
- Nachversicherungsgarantie bei Geburt oder Adoption eines Kindes
- Nachversicherungsgarantie bei Immobilienkauf
- Der Versicherer verzichtet auf unübliche Einschränkungen beziehungsweise Klauseln, die nicht zu den Rating-relevanten Sachverhalten gehören.
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