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  • Von Redaktion
  • 31.10.2013 um 13:54
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Wer seine Lebensversicherung 2010 gekündigt hat, muss sich sputen. Ihm steht per Gerichtsurteil ein Nachschlag wegen zu niedrig ausgezahlter Rückkaufwerte zu. Aber der Anspruch verjährt nach drei Jahren.

Bis zum 31. Dezember 2013 haben Betroffene noch Zeit, sich beim Versicherer zu melden. Und zwar per einfachem Brief. Die Frist verlängert sich dann bis zu dessen Antwort, so Versicherungsexpertin Edda Castello: „Fällt die Reaktion unbefriedigend aus, müssen  andere Schritte zur Verjährungshemmung unternommen werden.“

Am besten sei  es,  wenn ein Versicherer schriftlich auf eine Verjährung verzichte. Dann seien die Kunden auf der sicheren Seite. Andernfalls empfiehlt die Verbraucherschützerin eine härtere Gangart. Nämlich eine Klage oder einen Mahnbescheid. Wer das scheut, kann noch zwei andere Wege gehen. Entweder den Versicherungsombudsmann einschalten. Oder eine gütliche Einigung bei der Öffentlichen Rechtsauskunft (ÖRA) in Hamburg anstreben. Vorteile laut Edda Castello: „Die Kosten sind gering, und man kann das Verfahren ohne einen Anwalt führen.“

Weitere Informationen, Textbausteine für Klageanträge und einen Musterbrief für den Anspruch auf Nachschlag gibt es hier.

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