- Von Andreas Harms
- 27.02.2025 um 16:15
Der Streit um den offenen Immobilienfonds Uniimmo: Wohnen ZBI (ISIN: DE000A2DMVS1) geht in die nächste Runde. Wie die Investmentgesellschaft Union Investment bestätigte, hat sie am Dienstag Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg eingelegt. Zuerst berichtete das „Handelsblatt“ darüber. Die Begründung wolle sie dem Gericht vorlegen, teilte die Fondsgesellschaft weiter mit. Öffentlich äußern will sie sich dazu aber nicht.
Der Schritt ist eine logische Konsequenz aus einem Urteil, das das Landgericht Nürnberg-Fürth in der vergangenen Woche gefällt hatte (Aktenzeichen 4 HK O 5879/24). Darin hatte es einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die ZBI Fondsmanagement stattgegeben. Diese Gesellschaft verwaltet den Uniimmo: Wohnen ZBI. Union Investment verantwortet den Vertrieb.

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Bei dem Streit geht es um die Frage, ob Union Investment dem Immobilienfonds in den Basisinformationsblättern die richtige Risikoklasse zugeordnet hatte. Die Skala reicht von 1 bis 7. Union Investment hatte den Uniimmo: Wohnen ZBI stets mit 2 eingeordnet und zuletzt auf 3 hochgesetzt. Den Verbraucherschützern ist das zu wenig, sie halten eine 6 für angemessen. Dass das Landgericht Nürnberg-Fürth das ähnlich sieht, kann man bei Union Investment nicht nachvollziehen.
Hintergrund: Der Uniimmo: Wohnen ZBI ist ein offener Immobilienfonds, der hauptsächlich Wohnungen in Deutschland enthält. Solche Fonds gelten gemeinhin als risikoarm (Stichwort: Betongold). Ihr Inventarwert ist geglättet, weshalb sich die Fonds (meist) stetig aufwärts bewegen.
Doch dieser konkrete Fonds verlor wegen der durch den starken Zinsanstieg 2022 ausgelösten Immobilienkrise an Wert. Im Juni setzte der Anbieter Union Investment den Anteilspreis vom 23. auf den 24. Juni um 16,7 Prozent herab (mehr dazu lesen Sie hier).
Wie es im Kampf um die richtige Risikoklasse weitergeht, zeigt sich also vor dem OLG Nürnberg.

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