- Von Lorenz Klein
- 29.06.2018 um 16:51
Lebensversicherungskunden haben schon lange Anspruch darauf, regelmäßig über den Stand ihres Vertrags informiert zu werden – doch bislang hielt sich der Gesetzgeber mit detaillierten Vorgaben eher zurück. Doch das ist vorbei.
Ab 1. Juli müssen Versicherer bei ihren Standmitteilungen in Bezug auf Kapitallebensversicherungen, privaten Rentenversicherungen, geförderten Riester-Verträgen sowie anderen kapitalbildenden Produkten nachbessern.
Viele Standmitteilungen von Versicherern sind schlecht
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Wie man Standmitteilungen von Lebensversicherern verbessern könnte
Über die folgenden Punkte muss die Branche künftig informieren:
- Leistung im Todesfall
- Garantierte Ablaufleistung
- Garantierte Ablaufleistung bei Beitragsfreistellung
- Aktueller Rückkaufswert des Vertrages
Für Neuabschlüsse sind zudem die eingezahlten Beiträge aufzuschlüsseln.
Einige Experten sind mit den Änderungen trotzdem nicht rundum zufrieden. Die Details der Darstellung seien auch künftig nicht näher geregelt, kritisiert Henning Kühl, Chefaktuar der Policen-Direkt-Gruppe, im Handelsblatt. So müsse der Versicherer keine Auskunft darüber geben, wie sich die jeweiligen Werte zusammensetzen.
Immerhin: Einige Versicherer waren laut Handelsblatt besonders schnell und haben bereits „vorbildliche Mitteilungen“ verschickt. Als lobendes Beispiel verweist der Bericht auf den Versicherer Axa.
Wer erfahren will, was die Werte in den neuen Standmitteilungen zu bedeuten haben, kann sich eine echte Standmitteilung der Axa im Handelsblatt-Beitrag schrittweise von Kerstin Hußmann-Funk, Referentin Marktwächter Finanzen bei der Verbraucherzentrale Hamburg, erläutern lassen.
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