Wohnungen in München (Symbolbild): Der Uniimmo: Wohnen ZBI enthält Wohnobjekte © picture alliance / dpa | Matthias Balk
  • Von Andreas Harms
  • 21.02.2025 um 15:24
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Nun ist also ein erstes Urteil da. Das Landgericht Nürnberg-Fürth gibt einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Investmentgesellschaft ZBI Fondsmanagement statt. Demnach war der Risikoindikator des Immobilienfonds Uniimmo: Wohnen ZBI zu niedrig angegeben.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in einem mit Spannung erwarteten Urteil gegen die ZBI Fondsmanagement entschieden, die zur Union Investment Gruppe gehört (Aktenzeichen 4 HK O 5879/24). Genaugenommen gab es einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg statt.

In dem noch nicht rechtskräftigen Urteil geht es um den offenen Immobilienfonds Uniimmo: Wohnen ZBI (ISIN: DE000A2DMVS1) und die Frage, ob die Risikoangabe im Informationsblatt korrekt war. Die ZBI Fondsmanagement als Beklagte verwaltet den Fonds. Für den Vertrieb ist Union Investment verantwortlich.

Die Risikoskala in solchen sogenannten Basisinformationsblättern reicht von 1 bis 7. Union Investment hatte den Uniimmo: Wohnen ZBI stets mit 2 eingeordnet. Das steht für geringes Verlustrisiko.

Hintergrund: Der Uniimmo: Wohnen ZBI ist ein offener Immobilienfonds, der hauptsächlich Wohnungen in Deutschland enthält. Solche Fonds gelten gemeinhin als risikoarm (Stichwort: Betongold). Ihr Inventarwert ist geglättet, weshalb sich die Fonds (meist) stetig aufwärts bewegen.

Doch dieser konkrete Fonds verlor wegen der durch den starken Zinsanstieg 2022 ausgelösten Immobilienkrise an Wert. Im Juni setzte der Anbieter Union Investment den Anteilspreis vom 23. auf den 24. Juni um 16,7 Prozent herab (mehr dazu lesen Sie hier).

Sogar Risikowert 3 noch zu niedrig?

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg findet, dass die Risikoangabe falsch war, und ging deshalb rechtlich dagegen vor. Und dieser Klage gab das Landgericht Nürnberg-Fürth nun statt. Es ist sogar der Meinung, dass der zuletzt von Union Investment auf 3 hochgesetzte Risikowert noch zu niedrig ist.

Als offizieller Grund gilt: Man kann einen offenen Immobilienfonds nicht mit 2 oder 3 bewerten, wenn der Anbieter die Preise nicht mindestens monatlich bestimmt. Gängig ist hingegen bei solchen Fonds, dass die enthaltenen Immobilien alle drei Monate neu bewertet werden, so auch beim Uniimmo: Wohnen ZBI. Die Verbraucherzentrale verlangt übrigens die Risikostufe 6.

Beim Fondsanbieter trifft das alles auf Unverständnis. So teilt Union Investment auf Anfrage mit: „Wir können die Entscheidung des Gerichts nicht nachvollziehen, weil wir überzeugt sind, die Risikoklassifizierung des Uniimmo: Wohnen ZBI entsprechend den Vorgaben der PRIIPs-VO und der durch die Aufsicht bislang akzeptierten Praxis vorgenommen zu haben. Wir werden zunächst die Entscheidungsgründe analysieren und anschließend Berufung beim Oberlandesgericht Nürnberg einlegen.“

Fortsetzung folgt also.

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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