Alexander Gunkel ist Vorsitzender des Bundesvorstands der Deutschen Rentenversicherung. © dpa/picture alliance
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  • 29.06.2018 um 10:23
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Die gesetzliche Rentenversicherung steht finanziell derzeit gut da. Die von der Großen Koalition versprochenen Leistungsverbesserungen könnten die Kassen aber stark belasten. Alexander Gunkel, Vorsitzender des Bundesvorstands der Deutschen Rentenversicherung, erinnert daher an das Versprechen der Politiker, die Mehrleistungen aus Steuermittel zu bezahlen.

Das vergangene Jahr hat die Rentenversicherung mit einem Plus von rund 500 Millionen Euro abgeschlossen. Und auch in diesem Jahr sieht es bisher gut aus. In den ersten fünf Monaten seien die Beitragseinnahmen aus Beschäftigung um 4,6 Prozent gestiegen.

Das berichtete Alexander Gunkel, Vorsitzender des Bundesvorstands der Deutschen Rentenversicherung, auf einer Bundesvertreterversammlung in Koblenz. Auch wegen dieser positiven Entwicklung werde die Nachhaltigkeitsrücklage im Laufe des Jahres voraussichtlich um rund 1,4 Milliarden Euro ansteigen, sagte er. Damit werde sie nach den Vorausberechnungen Ende 2018 bei 34,8 Milliarden Euro liegen. Die Nachhaltigkeitsrücklage betrug Ende Mai 33,6 Milliarden Euro.

Gunkel berichtete weiter, dass auf der Grundlage des geltenden Rechts davon auszugehen sei, dass das Rentenniveau erstmals im Jahr 2025 unter 48 Prozent fällt und dann bei 47,5 Prozent liegen wird.

Aber:

Wenn man die im Koalitionsvertrag vereinbarte Mütterrente II, die Leistungsverbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente, die Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung und der Rückkehr zur paritätischen Finanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung einrechnete, würde das Rentenniveau schon 2022 unter die 48-Prozent-Marke fallen. 2025 würde es dann nur noch bei 47 Prozent liegen.

Und:

Um bis 2025 die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Haltelinien zum Beitragssatz und zum Rentenniveau einhalten zu können, seien nach aktuellem Stand zusätzliche Steuermittel in zweistelliger Milliardenhöhe erforderlich. Kommen die nicht, müsste man ebenfalls bereits im Jahr 2022 den Beitragssatz zur Rentenversicherung anheben.

Gunkel erinnerte vor diesen Hintergrund noch einmal an den Entschluss der Bundesvertretersammlung, die gesamtgesellschaftlich bedingten Leistungsausweitungen durch Steuern zu finanzieren. Wenn der Gesetzgeber sich dazu entschließe, die Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung weiter zu verbessern, dann müsse der Bund auch die dazu erforderlichen Mittel bereitstellen.

Gunkel: „Es ist nicht einzusehen, dass Leistungen allein von den Beitragszahlern der Rentenversicherung finanziert werden sollen, für die keine Beiträge entrichtet wurden und von denen auch Personen profitieren, die niemals in die Rentenversicherung eingezahlt haben.“

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