- Von Achim Nixdorf
- 26.03.2021 um 18:24
Seit 2017 tüftelt die EU-Kommission schon an dem Projekt Pepp – einem europaweit gültigen Rentenkonzept mit dem sperrigen Namen Pan-European Personal Pension Product (Deutsch: paneuropäisches Pensionsprodukt).
Wie die Europäische Versicherungsaufsicht Eiopa berichtet, hat die Kommission die technischen Regulierungsstandards (RTS) nun in ihrem Amtsblatt veröffentlicht. Nach Ablauf einer einjährigen Übergangsfrist kann die sogenannte Europarente damit ab März 2022 an den Start gehen.
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„Die Regulierungsstandards enthalten klare und durchsetzbare Qualitätskriterien, die von den Anbietern einzuhalten sind, um sicherzustellen, dass den europäischen Verbrauchern qualitativ hochwertige, sichere, transparente und einfache Pepps angeboten werden“, teilte die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa mit. Dazu zählten auch zwei obligatorische Verbraucherinformationsdokumente: das Pepp Key Information Document (Pepp Kid) und das Pepp Benefit Statement (wir berichteten).
Europaweite Gültigkeit
Mit der Europarente wird ein Altersvorsorgeprodukt erstmals europaweit angeboten. Davon profitieren sollen vor allem Bürger, deren Heimatländer keine angemessene Altersvorsorge bieten oder die im Laufe ihres Berufslebens in verschiedenen EU-Ländern tätig waren.
Angesichts der Tatsache, dass es in Deutschland bereits ein großes Angebot an privaten und betrieblichen Vorsorgeprodukten gibt, glaubt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) jedoch nicht daran, dass sich hierzulande viele Kunden für die Europarente begeistern lassen werden.
Knackpunkt Kostendeckel
Ein weiterer Knackpunkt ist der geplante Kostendeckel. Die EU hat bereits festgelegt, dass die Kosten beim Basis-Pepp – dem Standardprodukt mit Kapitalgarantie – maximal ein Prozent der angesparten Beiträge betragen dürfen.
Gerade am Anfang sei es aber ein großer Kostenaufwand für die Anbieter, ein neues Versicherungsprodukt zu etablieren, zumal wenn es sich von bekannten Produkten unterscheide, meint GDV-Rentenexpertin Michaela Willert. „Man muss das Produkt erst ins Leben rufen, einen Vertrag aufsetzen und verpflichtend beraten. Mit einem Kostendeckel von einem Prozent ist das für die Anbieter nicht zu stemmen.“
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