- Von Lorenz Klein
- 12.06.2018 um 19:54
Sie legt Lebensmittel in den Kleiderschrank statt in den Kühlschrank. Sie stellt die Kaffee-Maschine ohne Wasser an. Immer wieder. Beschuldigt ihre Tochter, etwas weggenommen zu haben. Sie klingelt um 2 Uhr nachts an der Haustür des Nachbarn. Der solle doch bitte ihrer Tochter ausrichten, sie müsse nun zur Arbeit fahren.
Den Tag mit der Nacht verwechseln, an einfachsten Alltagstätigkeiten scheitern und liebevolle Familienangehörige mit Zorn überziehen. Das alles kann zum Krankheitsbild der Demenz gehören. Besonders tückisch daran: Die Krankheit ist nicht aufzuhalten, unaufhaltsam schreitet sie fort und lässt die eigene Persönlichkeit bis zur Unkenntlichkeit verschwinden.
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„Dann traf sie eine folgenschwere Entscheidung…“
Die Frau, von deren Schicksal zu Beginn die Rede ist, ist die Mutter von Ilona Hessner. Heute lebt sie in einem Pflegeheim. Der Vater litt ebenfalls an Alzheimer, berichtet Hessner dem „Nordbayerischen Kurier“. „Er war aber in seiner Krankheit noch berechenbar“, sagt sie. Die 93-jährige Mutter war das zuletzt nicht mehr. Aus Sorge vor Unfällen versteckte Ilona Hessner das Bügeleisen und entfernte die Sicherungen aus dem Herd.
In Deutschland leiden rund 1,6 Millionen Menschen an Demenz-Krankheiten, in gut zwei Drittel der Fälle sind sie von der Alzheimer-Krankheit betroffen. Sofern in Prävention und Therapie kein Durchbruch gelingt, dürfte sich die Krankenzahl bis zum Jahr 2050 auf rund 3 Millionen erhöhen, so die Prognose von Experten.
Zahl der Demenzkranken steigt stetig
Demenz-Erkrankte machen schon heute einen Großteil der rund 2,6 Millionen Pflegebedürftigen aus – auch hier ist die Tendenz steigend. „Klar ist, dass wir allein schon aufgrund des demografischen Wandels mit einer Verdoppelung der Pflegefälle auf circa 5 bis 6 Millionen Betroffene bis etwa 2050 rechnen müssen“, sagt Matthias Wald, Leiter Vertrieb und Mitglied der Geschäftsleitung von Swiss Life Deutschland. Ist Deutschland für dieses Szenario überhaupt gerüstet?
Das kann heute noch niemand mit Gewissheit sagen – aber zumindest hat der Gesetzgeber erste Schritte unternommen, um der Jahrhundert-Herausforderung zu begegnen. Seit dem 1. Januar 2017 gilt das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II). Dem Gesetz ist zugutezuhalten, dass es mit einer alten Tradition bricht: Bislang waren Leistungen aus der Pflegeversicherung daran geknüpft, dauerhafte Hilfe bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität nachzuweisen – motorische Defizite standen also im Vordergrund.
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