Ein älterer Mann mit Gehhilfe: Die Zahl der pflegebedüftigen Personen hierzulande wird wegen des demografischen Wandels zunehmen. © Pixabay
  • Von Lorenz Klein
  • 12.06.2018 um 19:54
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In Deutschland leiden rund 1,6 Millionen Menschen an Demenz-Krankheiten. Tendenz: steigend. Zwar hat die jüngste Pflege-Reform schon dazu geführt, dass solche Erkrankungen schneller in der gesetzlichen Pflegeversicherung Berücksichtigung finden. Trotzdem ist die Geldlücke im Pflegefall nur mit privater Vorsorge zu schließen.

Demenz-Erkrankte fielen nicht zwingend unter diese Definition. Inzwischen werden körperliche, geistige und psychische Beeinträchtigungen gleichermaßen erfasst und bei der Einstufung berücksichtigt. Das neue Begutachtungssystem, das die bisherigen drei Pflegstufen zugunsten von fünf Pflegegraden abgelöst hat, orientiert sich am Grad der Selbstständigkeit. „Der Mensch wird jetzt viel ganzheitlicher gesehen“, zeigt sich Susanne Hain über den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff erfreut.

Quelle: Swiss Life Select

Die Leiterin des Alzheimer-Stammtisches in Kulmbach rät pflegenden Angehörigen, ein Pflegetagebuch zu führen und dies dem Leistungsantrag bei der Pflegekasse beizulegen. Denn viele Pflegende machen die Erfahrung, dass das von der Kasse gewährte Pflegegeld nicht reicht, wie sie dem Nordbayerischen Kurier berichtet.

Von häuslicher zu stationärer Pflege

Das Pflegegeld wird ausgezahlt, wenn ehrenamtliche Pflegepersonen – in der Regel Angehörige – die häusliche Pflege anstelle von professionellen Kräften übernehmen. Dabei ist es auch möglich, Pflegegeld und Pflegesachleistung miteinander zu kombinieren.

Reicht die häusliche Pflege nicht mehr oder allein nicht mehr aus, so kann eine teilstationäre Pflege (ab Pflegegrad 2) in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege beantragt werden. Doch oft kommen Pflegebedürftige nicht um eine dauerhafte Unterbringung in einem Pflegeheim herum. Eine Versorgung in vollstationären Einrichtungen steht Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 zu. Voraussetzung: Eine häusliche oder teilstationäre Pflege ist nicht möglich.

Unterbringung im Heim geht ins Geld

Wie eine aktuelle Analyse zeigt, schlägt eine Heimunterbringung für die Betroffenen mit erheblichen Kosten zu Buche. So beträgt der durchschnittliche Anteil, den Pflegebedürftige beziehungsweise ihre Angehörigen selbst tragen müssen, mehr als 1.750 Euro im Monat. Das berichtet der Verband der privaten Krankenversicherer (PKV) nach Auswertung seiner Pflegedatenbank. Darin sind die Vergütungsvereinbarungen von rund 11.400 vollstationären Pflegeeinrichtungen mit den Pflegekassen erfasst, was laut PKV-Verband einer nahezu vollständigen Abdeckung entspricht. Zum Vergleich: Im Mai 2017 lag der Eigenanteil noch bei unter 1.700 Euro.

Wie kann das sein? Schließlich wurde zur Finanzierung des PSG II eigens der Beitrag in der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2017 um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 beziehungsweise 2,80 Prozent für Kinderlose erhöht. Nun, neu ist vor allem, dass durch den veränderten Bedürftigkeitsbegriff mehr Menschen als bislang erstmals Leistungen beanspruchen durften: Allein 2017 waren es 250.000 mehr als im Vorjahr.

Politik hätte zur Vorsorge raten müssen

Stefan Knoll, Vorstandsvorsitzender der DFV Deutsche Familienversicherung, hatte bereits vor der Reform davor gewarnt, dass die Milliardenhilfen für die Pflege zu einer verzerrten Wahrnehmung in der Bevölkerung führen könnten. „Anstatt so zu tun, als sei mit dem PSG II alles in Ordnung, hätte die Politik ganz deutlich zu privater Vorsorge raten müssen. Das Gegenteil ist passiert“, ärgert sich Knoll.

Es bleibt also dabei: Trotz der jüngsten Reformen basiert die Pflegeversicherung auch weiterhin auf dem Prinzip der Teilkaskoversicherung. Den Hintergrund liefern die aktuellen Zahlen des PKV-Verbands. Denn seit der Pflegereform ist der zu zahlende Eigenanteil nicht mehr abhängig vom Pflegegrad (zuvor: Pflegestufe), sondern berechnet sich aus drei verschiedenen Größen: dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für die pflegebedingten Kosten der Pflegerade 2 bis 5, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten.

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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