- Von Redaktion
- 25.08.2015 um 17:23
Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt und mit ihr das Ringen um Geld, Pflegeplätze und Pflegestufen. Probleme, die die Regierungskoalition in dieser Legislaturperiode grundsätzlich lösen möchte. Pflege soll nicht nur besser, sie soll an die Bedürfnisse der Menschen angepasst werden. In einem ersten Schritt, dem ersten Pflegestärkungsgesetz, sind zum Januar 2015 dafür die Beiträge zur Pflegeversicherung erhöht worden, um die steigende Zahl von Bedürftigen langfristig versorgen zu können. Die Beitragssätze sind um zunächst 0,3 Prozentpunkte auf 2,35 Prozent und 2,6 Prozent für Kinderlose gestiegen.
Im zweiten Schritt werden sie später auf 0,5 Beitragssatzpunkte angehoben werden. Das soll 5 Milliarden Euro mehr pro Jahr in die Kassen spülen. Damit das System funktionsfähig bleibt, fließen 1,2 Milliarden Euro davon in einen neu geschaffenen Pflegevorsorgefonds, um mögliche Beitragssteigerungen abzufedern.
Pflegebedürftigkeit neu definiert
Mit dem Geld sollen sowohl häusliche Pflege als auch die Betreuung in den Pflegeheimen verbessert werden. Wer beispielsweise ambulante Sachleistungen und Pflegegeld bekommt, kann künftig beides in Anspruch nehmen, ohne dass die Leistungen miteinander verrechnet werden. Bisher gab es für die Kombination von Tagespflege und ambulanten Pflegesachleistungen in Pflegestufe III bis zu 2.325 Euro. Künftig stehen hierfür bis zu 3.224 Euro monatlich zur Verfügung.
Auch Demenzkranke profitieren erstmals von dieser Möglichkeit. Im zweiten Schritt des Gesetzes entfällt die bisherige Unterscheidung zwischen Pflegebedürftigen und Demenzkranken ohnehin und weicht einer individuelleren Betreuung. Ab 2017 soll auf das neue System umgestellt werden, bei dem es fünf Pflegegrade statt bisher drei Pflegestufen geben wird.
Nicht mehr als ein Teilschutz
Die Pflegeversicherung hatte bei ihrer Einführung vor 20 Jahren vor allem Menschen mit körperlichen Einschränkungen im Blick. Entscheidend war, wie mobil jemand ist, ob er sich selbst anziehen und ernähren kann. Die Betrachtungsweise hat sich als nicht ausreichend herausgestellt: Menschen mit Demenz sind oft körperlich noch fit, haben aber vergessen, wie die einzelnen Handlungsschritte ausgeführt werden. Künftig spielt es keine Rolle mehr, ob körperliche oder geistige Gebrechen zur Pflegebedürftigkeit führen.
Mehr als ein Teilkaskoangebot kann die Pflegekasse indes nicht bieten. Je höher die Ansprüche, desto eher ist eine zusätzliche private Absicherung nötig. „Auch wenn man gesetzliche Pflegeversicherung, Rente und Vermögen zusammenrechnet, reicht es trotzdem oft nicht aus, um die Pflegekosten zu tragen“, erläutert Bianca Boss vom Bund der Versicherten. „So kann ein Pflegeplatz für eine vollstationäre Betreuung der Pflegestufe III monatlich durchaus 3.500 Euro und mehr kosten.“ Um Versorgungslücken zu schließen, sollte man sich also rechtzeitig über private Pflegezusatzversicherungen informieren. Je früher man einsteigt, umso günstiger sind in der Regel die Tarife.
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