- Von Redaktion
- 25.08.2015 um 17:23
Welches Produkt für welchen Kunden?
Bei Pflegeversicherungen kann man drei Produktgruppen unterscheiden: einerseits Pflegerentenversicherungen, die von den Lebensversicherern angeboten werden, und andererseits Pflegekostenversicherungen sowie Pflegetagegeldversicherungen der Krankenversicherer.
➤ Pflegekostenversicherungen stocken die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung auf – entweder um einen gewissen Prozentsatz, oder sie erstatten die Restkosten. Frank Nobis, Geschäftsführer des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) merkt dabei an, dass die Leistungen somit abhängig von der gesetzlichen Pflegeversicherung sind: „Kosten, die zur Erstattung eingereicht werden, müssen per Rechnungen nachgewiesen werden. Über den gesetzlichen Leistungskatalog hinaus gibt es keine Kostenerstattung.“
➤ Pflegerentenversicherungen der Lebensversicherer funktionieren anders. Sie zahlen im Pflegefall eine vorher festgelegte monatliche Rente – abhängig von der Pflegestufe. Ihr wesentlicher Vorteil ist der fixe Beitrag für die gesamte Laufzeit. „Wer bereit ist, Geld auszugeben, um gut versorgt zu sein, ist bei der Pflegerentenversicherung gut aufgehoben. Sie kann zwar fast doppelt so teuer wie eine Tagegeldversorgung sein. Wird der Vertrag gekündigt, erhält der Versicherte aber einen Rentenanteil, der sich aus dem bis dahin ergebenden Rückkaufswert der Versicherung ergibt“, erklärt Nobis.
➤ Bei der Pflegetagegeldversicherung wird ein bestimmter fester Geldbetrag pro Tag vereinbart – abhängig von der Pflegestufe. Dieser Satz wird dann unabhängig von den tatsächlichen Kosten für die Pflege gezahlt. Vorteil: Man kann frei über das Geld verfügen. Möchte man stattdessen oder zusätzlich professionelle Leistungen „einkaufen“, kann es mit dem Tagegeld eng werden. Denn das Risiko der Kostensteigerung ist nicht abgesichert.
➤ Eine Sonderform des Pflegetagegeldes ist der Pflege-Bahr (benannt nach dem ehemaligen FDP-Gesundheitsminister Daniel Bahr). Der Staat zahlt eine Zulage von 60 Euro im Jahr, wenn man selbst mindestens 120 Euro an jährlichem Beitrag leistet. Der Pflege-Bahr erlaubt per Gesetz keine Gesundheitsprüfung. Allerdings sind die Verträge entsprechend höher kalkuliert, als bei einem ungeförderten Vertrag. Darum sehen manche Marktbeobachter die Pflege-Bahr-Produkte eher kritisch. Zumal zukünftige Beitragserhöhungen nicht auszuschließen sind.
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