- Von Redaktion
- 25.08.2015 um 17:23
Wann Kinder zahlen müssen
In der Vergangenheit tauchten in den Medien Fälle auf, bei denen Kinder verklagt wurden, für die Pflege ihrer Eltern aufzukommen. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs klärt nun den Sachverhalt: Erwachsene Kinder sind selbst dann zum Elternunterhalt verpflichtet, wenn ihre Eltern den Kontakt zu ihnen längst abgebrochen haben. Nur wenn die elterliche Fürsorge im Kindesalter stark vernachlässigt wurde, kann die Unterhaltsverpflichtung aufgehoben werden.
Allerdings darf die Versorgung eigener Kinder nicht gefährdet sein. Dafür gelten Selbstbehalte: Für ein unterhaltspflichtiges Kind sind es beispielsweise 1.800 Euro, für den Ehepartner 1.440 Euro sowie 670 Euro pro Kind. Darüber hinaus bleibt die Hälfte des Einkommens, das diesen Selbstbehalt übersteigt, frei. Aber alles darüber Hinausgehende könnte ein pflegebedürftiges Elternteil als Unterhalt einfordern.
Fast zwei Drittel der Deutschen haben Angst vor einer Pflegebedürftigkeit
Indes: Mit der eigenen Pflegebedürftigkeit setzen sich viele bislang eher ungern auseinander – obwohl laut Forsa-Umfrage 63 Prozent der Deutschen Angst davor haben. Doch nicht nur die Vorsorge für den Pflegefall ist wichtig: Die aktive Vorsorge für den letzten Lebensabschnitt sollte auch Patientenverfügungen und Nachlassregelungen umfassen. Auch hierzu gibt es mittlerweile professionelle Unterstützung auf dem Markt.
Ein Lichtblick: Die Bereitschaft, sich abzusichern, steigt. Inzwischen haben zumindest rund 3,4 Millionen eine Versicherung für den Pflegefall abgeschlossen. Vor zwei Jahren waren es noch 0,5 Millionen weniger.
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