Eine Pflegerin hilft einem älteren Herren beim Trinken: Auch nach der Pflege-Reform reicht die gesetzliche Pflegeversicherung nicht aus, um die Kosten einer Unterbringung im Heim komplett zu decken. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 10.08.2016 um 11:06
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lesedauer Lesedauer: ca. 01:35 Min

Nächstes Jahr tritt das zweite Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Dann gelten ganz neue Regeln, wer wann als pflegebedürftig eingestuft wird. Trotzdem kann ein Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung schon in diesem Jahr sinnvoll sein. Hier kommen drei Gründe, warum das so ist.

Grund Nummer 1: Die gesetzliche Pflegeversicherung bleibt eine Teilkasko-Absicherung

Auch nach der Pflege-Reform reichen die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung nicht aus, um die Kosten im Falle einer Pflegebedürftigkeit vollkommen zu decken. Bei der Unterbringung in einem Pflegeheim kann beispielsweise eine Lücke von rund 1.500 Euro im Monat verbleiben, rechnet der Verband der privaten Krankenversicherer vor. Kann der Pflegebedürftige das nicht bezahlen, müssen unter Umständen der Ehepartner und die ran.

Grund Nummer 2: Je früher die Vorsorge beginnt, desto besser

Das hat mehrere Gründe. Zum einen richtet sich der Beitrag der Versicherung nach dem Lebensalter des Kunden bei Vertragsbeginn. Je älter man also ist, desto mehr muss man für den Schutz bezahlen.

Außerdem spielt der Gesundheitszustand eine entscheidende Rolle für die Kosten der Versicherung. „Wer abwartet und in der Zwischenzeit gesundheitliche Probleme bekommt, muss bei einem späteren Vertragsbeginn womöglich deutlich höhere Beiträge zahlen. Bei besonders schweren Erkrankungen ist vielleicht gar keine Versicherung mehr möglich“, heißt es vom PKV-Verband hierzu.

Auch Wartezeiten gibt es bei einigen Versicherungen. Sie betragen bis zu fünf Jahre ab Vertragsbeginn.

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Grund Nummer 3: Automatische Anpassung an die Reform

Wie anfangs bereits geschrieben ändert sich zum 1. Januar 2017 so ziemlich alles in der Pflegeversicherung. Eine der wichtigsten Neuerungen: Aus den drei Pflegestufen werden fünf Pflegegrade. Alte Tarife, die auf den Pflegestufen beruhen werden zum Jahreswechsel automatisch angepasst.

„Ist in der Zwischenzeit der Pflegefall eingetreten, bekommen Sie Leistungen mindestens in der bisherigen Höhe weiter“, so der PKV-Verband. Und weiter: „Falls Sie einen noch besseren Tarif finden, so gibt es ein Wechselrecht unter Anrechnung der bereits erworbenen Ansprüche. Und sollte sich der Beitrag erhöhen, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.“

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