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- 24.05.2017 um 10:41
Reformszenario 2: Beibehaltung der sektoralen Fragmentierung bei individuell bedarfsgerechten Versicherungsleistungen und einem zeitlich begrenzten Eigenanteils-Sockel
Wie in Szenario 1 soll die GKV die Ausgaben für medizinische Behandlungspflege tragen. Dann schlagen die Autoren vor, das „Verhältnis von Versicherungsleistung und Eigenfinanzierung“ umzukehren. Anstelle der bisherigen Zahlung eines pauschalierten oder gedeckelten, „nicht bedarfsdeckenden Zuschusses mit einer Selbstbeteiligung von 100 Prozent für darüber hinaus gehende Kosten (deren Höhe nicht begrenzt ist)“, soll nun von allen Pflegebedürftigen ein einheitlicher Sockelbetrag gezahlt werden.
Darüber hinausgehende Kosten (bis zu einer absolut gedeckelten Leistungshöhe) soll die Pflegekasse übernehmen. „Der Sockelbetrag wird zudem zeitlich begrenzt, so dass ein bekannter absoluter Höchstbetrag definiert ist, der im Falle einer Pflegebedürftigkeit privat aufzubringen ist“, schreiben die Autoren weiter. Dieser könne angespart, privat versichert oder über die Sozialversicherung abgedeckt werden.
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