- Von
- 24.05.2017 um 10:41
Reformszenario 3: Aufhebung der sektoralen Fragmentierung bei individuell bedarfsgerechten Versicherungsleistungen und einem zeitlich begrenzten Eigenanteils-Sockel
„Hierfür wird die Leistungserbringung modular ausgestaltet und auf eine Zuwahllogik umgestellt. Auch ordnungsrechtlich wird dann die sektorale Trennung von ambulant und stationär aufgehoben und entlang der Trennlinie „Wohnen“ und „Pflege“ neu definiert“, heißt es in dem Gutachten.
Leistungsrechtlich werde analog zu Szenario 2 ein einheitlicher, zeitlich begrenzter Sockelbetrag durch die Betroffenen gezahlt, während darüber hinausgehende Ausgaben (bis zu einer absolut gedeckelten Leistungshöhe) von der Pflegekasse übernommen werden.
Hierbei entstehe aber für alle Pflegebedürftigen der Anreiz, möglichst viele Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen. „Ohne Steuerungslogik entsteht somit eine ‚Jeder kann alles nehmen‘-Situation“, schreiben die Autoren. Und weiter: „Diese kann nur aufgehoben werden durch eine absolute normative Begrenzung der maximalen Leistungshöhen oder eine vollständig individualisierte Leistungszuordnung.“
Da die erste Lösung aber dem „Geist des Szenarios entgegenläuft“, könne man dem nur begegnen, indem den „Pflegebedürftigen nicht mehr Leistungsbeträge, sondern Leistungen – die dann natürlich aus der Pflegeversicherung zu finanzieren sind – zugeordnet werden“. Erforderlich sei hierzu ein deutlich differenzierteres Begutachtungsverfahren, das dabei sowohl „hohe Anreize für Wiederholungsbegutachtungen enthält, als auch dem Gutachter eine sehr starke Machtposition verleiht“.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren