- Von Redaktion
- 01.02.2017 um 08:46
Pfefferminzia: Seit Januar gelten neue Regeln in Sachen Pflege. Welche Chancen ergeben sich daraus für Makler?
Stefan M. Knoll: Durch das Inkrafttreten des zweiten Pflegestärkungsgesetzes, kurz PSG-II, ist die private Pflegevorsorge wieder in aller Munde. Davon profitieren die Makler, weil der Einstieg ins Verkaufsgespräch dadurch wesentlich einfacher wird. Doch hierfür müssen die Makler die Zielgruppen kennen. Als außerordentlich wichtig benenne ich Frauen und Kinder.
Frauen liegt Vorsorge mehr am Herzen als Männern. Nur leider sind Frauen DIE Leidtragenden des PSG II. Frauen sind durch ihre höhere Lebenserwartung einer höheren Gefahr der Demenzerkrankung und Pflegebedürftigkeit ausgesetzt. Und eines kommt hinzu, wenn Frauen pflegebedürftig werden: Sie sind im Alter meist allein und das gemeinsame Ersparte wurde schon für die Pflege des Mannes ausgegeben.
Wir, die Makler und Versicherer, müssen die Frauen und Kinder in den Fokus unseres Handelns stellen. Kinder sind schutzbedürftiger als alle anderen Bevölkerungsgruppen und wir müssen uns schon heute um ihre Versorgung im Alter kümmern. Die Beiträge für Kinder im Bereich der privaten Pflegezusatzversicherung sind vergleichsweise niedrig. Zwischen dem ersten und zehnten Lebensjahr zahlen die Eltern nie mehr als 10 Euro im Monat. Da sollten alle Makler und auch Eltern erkennen, dass es sich um eine gut bezahlbare Pflichtversicherung für Kinder handelt.
Wie haben Sie auf die Pflege-Reform reagiert?
Wir waren die erste Versicherungsgesellschaft Deutschlands, die eine PSG-II-konforme Pflegezusatzversicherung auf den Markt gebracht hat. Seit dem 1. Oktober 2016 bieten wir die neue DFV-DeutschlandPflege an. Dadurch haben wir uns schon sehr früh mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, dem neuen Begutachtungsverfahren und allen weiteren Neuerungen des PSG-II beschäftigt.
In der Basis- und Komfort-Variante unserer neuen DFV-DeutschlandPflege verdoppeln oder verdreifachen wir das staatliche Pflegegeld je Pflegegrad in der häuslichen Pflege. In der Premium- und Exklusiv-Variante unseres Produkts vervierfachen oder verfünffachen wir das staatliche Pflegegeld in der häuslichen Pflege. Zusätzlich zahlen wir in beiden Varianten eine Extraleistung aus, wenn Sie durch einen Unfall pflegebedürftig werden.
Eine weitere Extraleistung erhalten Sie, wenn Sie erstmalig in einen Pflegegrad eingestuft oder als bereits Pflegebedürftiger höhergestuft werden. Die Leistungen für stationäre Pflege haben wir an den neuen einheitlichen Eigenanteil pro Pflegeheim angepasst, das heißt wir leisten in unseren vier Varianten, Basis, Komfort, Premium und Exklusiv jeweils einen Betrag über alle Pflegegrade hinweg.
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