- Von Juliana Demski
- 08.02.2017 um 10:53
Im Rahmen der Direktversicherung sind Beiträge bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (2016: jährlich 2.976 Euro) steuer- und sozialversicherungsfrei, heißt es von MLP. Unter bestimmten Umständen sind auch noch weitere 1.800 Euro jährlich möglich. Und solange der Arbeitsgeber beide Wege (Unterstützungskasse und Direktzusage) anbietet, lässt sich der steuer- und sozialabgabenfreie Förderbetrag auch noch weiter ausbauen.
Kranken- und Pflegeversicherung in der Steuererklärung
Arbeitnehmer können für 2016 ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung in Höhe der Basisabsicherung voll ansetzen. Die richtigen Zeilen dafür sind bei den Nummern 12 bis 45 und unter dem Namen „Vorsorgeaufwand“ zu finden. Liegen die tatsächlichen Aufwendungen über dem Höchstbetrag von 1.900 Euro (Selbstständige: 2.800 Euro), darf der Gesamtbetrag angesetzt werden.
Auch zusätzliche Beiträge für Ehepartner und Kinder kann man hier geltend machen. Für Verheiratete gilt der doppelte Betrag. Wenn man dann noch immer unter dem Maximalbetrag liegt, können auch Haftpflicht-. Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung in den Zeilen 49 und 50 geltend gemacht werden.
Steuer-ID muss zur Bank
Damit aber alles reibungslos klappt, sollte man auf jeden Fall bei der Bank nicht nur den Freistellungsauftrag einreichen, sondern auch die Steuer-Identifikationsnummer. Ohne diese zahlt man sonst auf sämtliche Kapitalerträge direkt Abgeltungssteuer, Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag. Aber auch dann lassen sich die zu viel gezahlten Steuern rückwirkend noch über eine Steuererklärung zurückholen.
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