- Von Redaktion
- 10.09.2015 um 14:46
Wer sich für den Pflegefall auf die gesetzliche Pflegeversicherung verlässt, der wird schnell merken: Das reicht nicht aus. Denn diese deckt lediglich einen kleinen Teil der Pflegekosten ab. Den Rest müssen jedoch der Pflegebedürftige selbst oder seine Familie aufbringen. Dabei gilt laut Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG):
„Für direkte Nachkommen kann es teuer werden, denn auf Kinder kann zusätzlich ein Elternunterhalt zukommen. Verwandte, wie etwa Geschwister, Stief- oder Enkelkinder, sind hingegen nicht unterhaltspflichtig.“
Diese Rechte haben Angehörige
Wollen Familien sich selbst um die Pflege des Angehörigen kümmern, dann helfen ihnen diese gesetzlichen Regelungen:
Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer in Notsituationen spontan bis zu zehn Tage freistellen. Der Arbeitgeber darf dabei ein Attest über einen pflegebedürftigen Angehörigen verlangen.
Außerdem können Familienmitglieder bei vollem Kündigungsschutz bis zu sechs Monate unbezahlten Sonderurlaub nehmen oder in Teilzeit wechseln. Dieser Rechtsanspruch gilt in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten. Hat der Arbeitgeber mehr als 25 Mitarbeiter, können Pflegende zudem weitere 18 Monate Familienpflegezeit beantragen.
Zu beachten wäre allerdings: Angehörige müssen in dieser Zeit mindestens 15 Wochenstunden arbeiten und werden ausschließlich für diese Arbeitsstunden bezahlt.
Um für den Fall der Fälle gut vorbereitet zu sein, bieten sich verschiedene Absicherungs-Lösungen an. Hier ein Überblick:
Die Pflegetagegeldversicherung garantiert je nach Pflegestufe einen zuvor vereinbarten Betrag für jeden Pflegetag. Wofür dieser eingesetzt wird, bleibt den Versicherten selbst überlassen. Der Staat bezuschusst diese Versicherung unter bestimmten Voraussetzungen monatlich mit fünf Euro, wenn der Eigenbeitrag bei mindestens 10 Euro pro Monat liegt.
Eine Pflegerentenversicherung zahlt Versicherten bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit einen festen monatlichen Betrag bis zum Lebensende. Die Höhe dieser Rente hängt von der attestierten Pflegestufe ab. Versicherte in der Pflegestufe I erhalten in der Regel 25 Prozent der vereinbarten Rente, in der Pflegestufe II sind es 50 und in der Stufe III volle 100 Prozent.
Weitere Vorteile: Der Versicherungsschutz besteht unmittelbar nach Vertragsabschluss. Sobald der Versicherungsfall eintritt, müssen die Versicherten keine Beitragszahlungen mehr geleistet.
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