- Von Redaktion
- 25.11.2015 um 15:29
Neu am Pflegestärkungsgesetz sind vor allem die flexiblen Leistungspakete. Neben bereits bestehenden Betreuungsleistungen sollen Pflegebedürftige einen einfachen Zugang zu weiteren Angeboten wie Haushaltshilfen, Unterstützung bei Einkaufs- und Botengängen, Hilfe bei Anträgen und Korrespondenzen sowie für Fahr- und Begleitdienste erhalten. Diese Entlastungsangebote sind individuell auf die jeweilige Situation der Betroffenen zugeschnitten. So das Gesetz.
Weiterhin sieht es vor, dass bestehende Angebote für Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege sowie Sachleistungen einfacher miteinander kombiniert werden können. Bislang haben aber nur Brandenburg und Niedersachsen das Gesetz umgesetzt. Solange die Länder nicht aktiv werden, können sich die Verbraucher ihre Kosten für diese Leistung der Pflegekassen aber nicht erstatten lassen.
Die Mehrheit der Bundesländer hat noch keine gesetzliche Grundlage geschaffen, die Entlastungsangebote zuzulassen, kritisiert der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV). Vorstand Klaus Müller fordert: „Die Bundesländer müssen endlich die notwendigen Verordnungen beschließen. Pflegebedürftige benötigen dringend die längst beschlossenen zusätzlichen Leistungen.“
Derzeit gibt es rund 1,8 Millionen Menschen, denen durchschnittlich 104 Euro im Monat für ambulante Pflegeleistungen aus der gesetzlichen Pflegekasse zustehen. Wegen des verzögert umgesetzten Gesetzes haben die Pflegekassen, laut VZBV, bislang rund 750 Millionen Euro einbehalten.
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