Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) könnten viele Arbeitgeber finanziell doppelt belastet werden, wenn sie ihre Vereinbarungen nicht anpassen. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 07.09.2018 um 10:29
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Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) könnte für viele Arbeitgeber eine finanzielle Mehrbelastung bedeuten, wenn sie ihre Vereinbarungen nicht anpassen. Darauf weist die Unternehmensberatung Sopra Steria hin. Auslöser ist der Pflichtzuschuss, den Unternehmen ab 2019 zunächst für Neuverträge in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zahlen müssen.

Betroffene Unternehmen würden deshalb versuchen, dass möglichst viele bAV-interessierte Mitarbeiter ihre Verträge noch 2018 abschließen. Die Bestimmungen sorgten für einen massiven Beratungsbedarf bei den Arbeitgebern, fügen die Berater hinzu. „Die bAV-Beratung wird durch das BRSG deutlich komplexer und erfordert von der Versicherungswirtschaft verstärkt Spezialisten, um Haftungsrisiken zu vermeiden“, geben die Experten zu bedenken. Die Anbieter von Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds seien nun gefordert, ihre Vermittler und Vertriebspartner „umfassend zu schulen und bei der Beratung mit Informationen zu unterstützen“.

Chance für Berater

Gleichwohl berge dies auch Chancen, betonen die Berater: Versicherer, die beides leisteten – Unterstützung bei Neuabschlüssen und Hilfe bei der Neu-Formulierung bestehender Entgeltumwandlungsvereinbarungen zur Vermeidung von Doppelzuschüssen – erhöhten ihren Prämienbestand und zugleich die Zufriedenheit der Kunden.

Demzufolge erwarten die Unternehmensberater, dass auf Versicherer Haftungsprobleme gemäß Paragraf 6 „Beratung des Versicherungsnehmers“ des Versicherungsvertagsgesetzes zukommen könnten. Die bAV-Beratung wird demnach durch das BRSG deutlich komplexer und erfordert von der Versicherungswirtschaft verstärkt Spezialisten, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Die Anbieter von Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds seien nun gefordert, ihre Vermittler und Vertriebspartner umfassend zu schulen und bei der Beratung mit Informationen zu unterstützen.

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