- Von Redaktion
- 07.09.2018 um 10:29
Betroffene Unternehmen würden deshalb versuchen, dass möglichst viele bAV-interessierte Mitarbeiter ihre Verträge noch 2018 abschließen. Die Bestimmungen sorgten für einen massiven Beratungsbedarf bei den Arbeitgebern, fügen die Berater hinzu. „Die bAV-Beratung wird durch das BRSG deutlich komplexer und erfordert von der Versicherungswirtschaft verstärkt Spezialisten, um Haftungsrisiken zu vermeiden“, geben die Experten zu bedenken. Die Anbieter von Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds seien nun gefordert, ihre Vermittler und Vertriebspartner „umfassend zu schulen und bei der Beratung mit Informationen zu unterstützen“.
Chance für Berater
Gleichwohl berge dies auch Chancen, betonen die Berater: Versicherer, die beides leisteten – Unterstützung bei Neuabschlüssen und Hilfe bei der Neu-Formulierung bestehender Entgeltumwandlungsvereinbarungen zur Vermeidung von Doppelzuschüssen – erhöhten ihren Prämienbestand und zugleich die Zufriedenheit der Kunden.
Demzufolge erwarten die Unternehmensberater, dass auf Versicherer Haftungsprobleme gemäß Paragraf 6 „Beratung des Versicherungsnehmers“ des Versicherungsvertagsgesetzes zukommen könnten. Die bAV-Beratung wird demnach durch das BRSG deutlich komplexer und erfordert von der Versicherungswirtschaft verstärkt Spezialisten, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Die Anbieter von Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds seien nun gefordert, ihre Vermittler und Vertriebspartner umfassend zu schulen und bei der Beratung mit Informationen zu unterstützen.
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