- Von Achim Nixdorf
- 19.02.2021 um 12:14
Die Beschäftigten in der Altenpflege sollen zum 1. August flächendeckend einheitliche und in vielen Fällen höhere Löhne erhalten. Im Raum steht ein Gehaltsplus von 25 Prozent. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) unter Berufung auf den PKV-Verband berichtet, könnte das jedoch zu Mehrkosten von rund 5 Milliarden Euro im Jahr führen.
Umgerechnet auf den Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung bedeute diese Zusatzbelastung einen Anstieg um etwa 0,3 Beitragssatzpunkte. Damit würde die in der Corona-Krise abgegebene „Sozialgarantie“ der Bundesregierung, dass sich alle Sozialabgaben zusammen auf nicht mehr als 40 Prozent belaufen sollen, „deutlich überschritten“.
Ersatzkassen drängen auf Pflegereform
Spahn will Finanzierung der Pflegeversicherung neu aufstellen
Der PKV-Verband bezieht sich in seinen Berechnungen auf Daten des IGES-Instituts für das Bundesgesundheitsministerium. Dessen Chef Jens Spahn (CDU) hatte im vergangenen Herbst eine Pflegereform mit Zusatzkosten von 6 Milliarden Euro im Jahr angekündigt. Darin seien aber lediglich 2 Milliarden Euro für die bessere Bezahlung von Pflegekräften eingeplant gewesen.
Werde aber jetzt der „Tarifvertrag Altenpflege“, auf den sich die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) und die Gewerkschaft Verdi für einen kleinen Teil der Branche geeinigt haben, von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) für allgemeinverbindlich erklärt, könne das zu deutlich höheren Kosten führen, befürchtet derVerband.
„In Deutschland gilt die Tarifautonomie.“
Gegenüber der FAZ warnte PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther vor einem „bundeseinheitlichen Rundumschlag“. Die bisher geltende regionale Lohnfindung habe sich bewährt. Steigenden Löhne „in Milliardenhöhe“ müssten entweder von den Pflegebedürftigen oder von den Beitrags- und Steuerzahlern aufgebracht werden.
In dasselbe Horn stößt auch Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Arbeitgeberverbände BDA. „Das sich ständig wiederholende Angebot des Bundesarbeitsministers an die Akteure in der Pflege, er wolle ihnen helfen, Tarifverträge gesetzlich abzusichern, gehört sich nicht“, betont er. „In Deutschland gilt die Tarifautonomie.“
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