Schelmischer Rentner: Damit den Pensionären das Lachen nicht vergeht, muss die Regierung bei der bAV nachbessern, so die Forderung. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 02.04.2015 um 13:10
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Die Bundesregierung erhebt seit 2004 Krankenkassenbeiträge auf Renten aus der betrieblichen Altersvorsorge. Über diese Gesetzesänderung hat sie die Versicherten nur leider nicht informiert. Diese erleben allerdings ihr böses Erwachen beim Rentenantrag. Wer haftet nun für die Auswirkungen?

33 Milliarden Euro zusätzliche Einnahmen sind den Kassen sicher

Das ARD Magazin Plusminus berichtet über Leute, die ihre betriebliche Rente beziehen wollen. Angelika Thalhofer, 68, ist eine davon. Nach vielen Jahren in denen sie jeden Monat über 400 Euro in einen Versicherungsvertrag einzahlte, fühlt sie sich nun kalt enteignet: Sie ist sogar gezwungen die fälligen 9000 Euro über Raten an ihre Krankenkasse zu zahlen.

2004 beschloss Ulla Schmidt, damals Gesundheitsministerin, gemeinsam mit dem Kabinett, dass auch für betriebliche Altersvorsorge Krankenkassenbeiträge fällig werden. Die Regierung bittet Versicherte aber erst bei der Auszahlung der Rente zur Kasse. 5,2 Milliarden Euro nahmen Krankenkassen und Gesundheitsfonds 2013 damit ein. Im Unterschied zu anderen Gesetzesänderungen sind auch Altverträge von den neuen Regelungen betroffen.

Das empört viele Versicherte wie Angelika Thalhofer. Sie erfuhren von dieser Gesetzesänderung erst nach Beantragung ihrer Rente. Manchem bleiben von einigen tausend Euro nur wenige hundert übrig. Informationen darüber hat niemand erhalten.

Schluss mit lustig: Kompromissvorschlag für alle Versicherte

Nun wehren sich die Betroffenen: Bundesweite Proteste, deren Auftakt in der Vorwoche in Berlin stattfand, sollen die Lage klären. Die Forderung ist klar: Die Kosten sollen aufgeteilt werden. Somit würden Versicherte nicht länger den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil als Beitrag zur Krankenkasse zahlen.

Florian Lanz, Pressesprecher des GKV-Spitzenverbands, erklärte gegenüber der ARD, dass man auf die Einnahmen nicht verzichten könne. Konkret geht es um 2,6 Milliarden Euro. Fiele diese Einnahmequelle weg, müssten Versicherte einen Zusatzbeitrag bezahlen. Dieser beträgt 0,2 Prozent.

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