- Von Lorenz Klein
- 06.12.2019 um 13:18
Die Finanzaufsicht Bafin hatte jüngst der in Not geratenen Deutschen Steuerberater-Versicherung, der Pensionskasse der steuerberatenden Berufe, untersagt, weiter Neugeschäft zu betreiben (wir berichteten).
Der Fall steht stellvertretend für die Schieflage zahlreicher Pensionskassen in Deutschland. Wie unter anderem die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete, plant das Bundesarbeitsministerium nun offenbar, das allgemeine Sicherungssystem für die Betriebsrenten auf die Pensionskassen zu erweitern. Demnach sei ein Gesetzentwurf in Arbeit, der die Einrichtungen unter das schützende Dach des Pensionssicherungsvereins (PSV) stellen soll.
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„Beim PSV und seinen Mitgliedern, zu denen die meisten Konzerne gehören, dürfte der Plan nicht auf Begeisterung stoßen“, mutmaßte die SZ in ihrem Bericht. Denn: „Jetzt sollen alle PSV-Mitglieder über ihre Beiträge deren Probleme lösen.“
Und auch Manfred Baier, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes pauschaldotierter Unterstützungskassen (BV-pdUK), ist alles andere als begeistert von dem Vorhaben: Den PSV als Schutz für Versicherungen zu installieren, sei „eine indirekte Bestätigung von offizieller Seite dafür, dass für Betriebsrentner und Arbeitnehmer verbreitet ein erhöhtes finanzielles Risiko besteht“, lässt Baier über eine Mitteilung erklären.
Folgendes Szenario sei bei einer Umsetzung der Pläne denkbar, so Baier: „Wenn im Krisenfall versicherungsbasierte Pensionskassen oder Versorgungswerke die Leistungsversprechen nicht mehr einlösen können, dann sind unschuldige Unternehmen in die Arbeitgeberhaftung für die Ausfälle getrieben.“ Denn: „Erst wenn auch das betroffene Unternehmen seine Verpflichtungen nicht erfüllen kann, tritt der PSV für die Betriebsrentner ein.“
„Kapitulationserklärung des bisherigen Systems“
Der BV-pdUK würde zwar den Schutz der Betriebsrentner durch den PSV begrüßen, weise aber darauf hin, dass den Belegschaften damit nicht wirklich geholfen sei. „Rutscht ein Arbeitgeber aufgrund der Pensionsverpflichtungen in die Pleite, verlieren die Beschäftigten ihren Arbeitsplatz“, schildert Baier. „In der Zeit ihrer Arbeitslosigkeit können sie aber ihre betriebliche Altersvorsorge nicht mehr bedienen. Und ob ein möglicher neuer Arbeitgeber angesichts dieser Risiken eine versicherungsbasierte Betriebsrente anbietet ist mehr als fraglich.“
Daher seien versicherungsfreie bAV-Modelle, bei denen die Unternehmen selbst über die Mittelverwendung bestimmen anstatt dies den Versicherungen zu überlassen, vorzuziehen, betont der oberste Interessenvertreter der pauschaldotierter Unterstützungskassen und resümiert: „Die Pläne zur Vergemeinschaftung von Risiken bei versicherungsbasierten Betriebsrenten kommen einer Kapitulationserklärung des bisherigen Systems der betrieblichen Altersvorsorge gleich.“
M. Stoffels
Vor 5 JahrenIch möchte nicht ausschließen, dass hier ebenso erhebliche Versäumnisse der Aufsicht festgestellt werden können. Schließlich sind steigende Lebenserwartung und fallende Renditen nicht erst seit gestern bekannt.
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Vor 5 JahrenIch möchte nicht ausschließen, dass hier ebenso erhebliche Versäumnisse der Aufsicht festgestellt werden können. Schließlich sind steigende Lebenserwartung und fallende Renditen nicht erst seit gestern bekannt.