- Von Redaktion
- 26.09.2024 um 07:49
Ausgezahlt wird die Versicherungsleistung im ersten Fall an beide Versicherungsnehmer und ansonsten an den überlebenden Versicherungsnehmer – die Witwe oder den Witwer. Es gibt auch die Möglichkeit, den Vertrag so zu gestalten, dass die Versicherungsleistung erst fällig wird, wenn die letzte versicherte Person verstorben ist. Dann wären wieder die Nachkommen begünstigt.
Wie sieht das steuerlich aus? Überleben beide Ehegatten, unterliegt die Leistung wie üblich der Einkommensteuer (gegebenenfalls nur zur Hälfte). Verstirbt jedoch einer der beiden, sind die erbschaftsteuerlichen Vorteile immens: Denn die Finanzverwaltung geht davon aus, dass die Ehepartner eine Prämiengemeinschaft bilden und im Innenverhältnis jeweils den hälftigen Prämienbetrag selbst aufbringen. Mithin unterliegt im Versicherungsfall nur die halbe Versicherungsleistung der Erbschaftsteuer.
Termfix-Option: Kontrolliert Vermögen übertragen
Termfix-Optionen sind für all diejenigen interessant, die ein Vermögen zu gewissen Bedingungen auf Erben übertragen möchten. Unter einer Termfix-Versicherung versteht man eine Lebensversicherung mit Auszahlungszeitpunkt, der vom Tod der versicherten Person abweicht. Es handelt sich dabei also um eine Vereinbarung über die Fälligkeit der Versicherungsleistung. Hierbei lassen sich flexible und auf den individuellen Einzelfall abgestimmte Fälligkeitszeitpunkte vereinbaren.
Wann kann das in der vertrieblichen Praxis interessant sein? Zum Beispiel, wenn ein Anleger sein Vermögen auf seinen Sohn übertragen möchte, aber an dessen Reife für den Umgang mit größeren Geldbeträgen zweifelt und warten möchte, bis sein Sohn charakterlich gefestigt ist. Der Vater entscheidet sich für eine Whole-Life-Police mit Termfix-Option. Er selbst ist Versicherungsnehmer und versicherte Person. Der Sohn erhält als Bezugsberechtigter die Auszahlung erst in einigen Jahren, zum Beispiel zum Abschluss des Hochschulstudiums oder zum 35. Geburtstag.
Steuerprogression und persönliche Freibeträge
So lässt sich nicht nur gesteuert Vermögen übertragen. Auch der Steuervorteil kann erheblich sein. Denn stirbt der Vater in der Zeit vor der Auszahlung und liegen zwischen dem Todesfallzeitpunkt und dem Fälligkeitszeitpunkt mehr als zehn Jahre, können eine günstigere Steuerprogression und zusätzlich die persönlichen Freibeträge in Anspruch genommen werden.
Es gibt diverse weitere Fälle, bei denen Vermögende und ihre Nachkommen von Whole-Life-Tarifen profitieren können. Entscheidend ist, dass die Versicherungen mit entsprechenden intelligenten Features ausgestaltet sind. Vermittler sollten sich informieren, welche Möglichkeiten aktuelle Tarife bieten und gegebenenfalls prüfen, ob der Neuabschluss einer Whole-Life-Police für die Nachlassplanung eine lohnende Investition sein kann. Damit können sie sich nicht nur heute in einem hochinteressanten Kundensegment profilieren, sondern auch neue Potenziale ausschöpfen, die der Markt in den kommenden Jahren für sie bietet.
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