Thomas Wiesemann ist verantwortlich für den Maklervertrieb der Allianz Lebens- und Krankenversicherung. © Jens Hannewald
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  • 16.11.2018 um 10:20
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Thomas Wiesemann, verantwortlich für den Maklervertrieb der Allianz Lebens- und Krankenversicherung, über den geplanten Provisionsdeckel in der Lebensversicherung, die drohende Konkurrenz durch Amazon und die kluge Verbindung von Beratung und digitalem Service.

Pfefferminzia: Die Branche muss sparen, die Vertriebskosten kommen daher bei vielen Versicherern auf den Prüfstand. Auch die Allianz hat gerade Sonderprovisionen für etwa 4.000 ihrer Vertreter gestrichen, aus eben diesem Grund des Kostensparens. Wie haben sich die Vertriebskosten im Maklervertrieb geändert?

Thomas Wiesemann: Wir haben im Zuge des Lebensversicherungsreformgesetzes, kurz LVRG, im Jahr 2015 unsere Vergütungssysteme im Maklervertrieb für Verträge der privaten Altersvorsorge mit laufendem Beitrag in der gesamten Breite angepasst. Mit dem Ziel, die dauerhafte Betreuung stärker zu honorieren. Ein bedeutender Teil der Abschlussvergütung wird nicht mehr sofort bei Abschluss, sondern verteilt über die gesamte Laufzeit des Vertrages ausgezahlt. Alternativ wurden die Stornohaftzeiten verlängert.

Für das Frühjahr 2019 hat das Bundesfinanzministerium, kurz BMF, Details zum geplanten Provisionsdeckel angekündigt. Was erwarten Sie hier?

Das Bundesfinanzministerium bezieht sich auf seinen Evaluierungsbericht zum LVRG, der im Juni 2018 vorgelegt wurde. Die Maßnahmen haben nach Einschätzung des BMF erfolgreich Wirkung gezeigt. Der Bericht sieht auch nur an wenigen Stellen Verbesserungsbedarf. Unter anderem wird in diesem Zusammenhang ein gesetzlicher Provisionsdeckel als eine mögliche Maßnahme genannt. Aus marktwirtschaftlicher Sicht halten wir eine solche pauschale Provisionsobergrenze für fragwürdig und mit Blick auf die sich bereits entfaltende Wirkung der LVRG-Maßnahmen auch nicht für notwendig. Die bereits umgesetzten Maßnahmen, Verteilung eines signifikanten Teils der Abschlussprovision über die Laufzeit beziehungsweise Stornohaftzeitverlängerungen, entfalten zudem ihre Wirkung noch weiter über die Zeit und sind erst in einigen Jahren vollständig sichtbar. Auch dies sollte berücksichtigt werden.

Welche Folgen hätte eine Begrenzung der Provisionen für Makler?

Es wäre ein erheblicher Eingriff in den Wettbewerb. Gute Beratung für private Altersvorsorge liegt im Kundeninteresse und im Interesse des Gesetzgebers. Und gute Beratung bedarf im Erfolgsfall auch guter Bezahlung. Jegliche Regelung muss deshalb so gestaltet sein, dass die Vielfalt der Vertriebswege erhalten und gute, qualitätsorientierte Beratung über alle provisionsbasierten Vertriebskanäle weiterhin möglich bleibt.

Die Allianz hat Ende Juli mit „Fourmore“ ihre erste vollständig digitale Rentenversicherung auf den Markt gebracht. Das Produkt richtet sich an junge Leute und kann zunächst nur online abgeschlossen werden. Ist das die Zukunft im Versicherungsmarkt – der Online-Abschluss?

Erfolgreich wird der sein, der persönliche Beratung und digitale Services am besten kombiniert. Da gehört die Möglichkeit, auch online abschließen zu können, mit dazu. Aber das ist eben kein Muss. Deshalb war auch bei Fourmore von Anfang an eine Vermittlerantragsstrecke, die dem Vermittler ermöglicht IDD-konform zu beraten, geplant und kommt noch dieses Jahr dazu.

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