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  • Von Redaktion
  • 02.07.2014 um 09:13
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Nun kommt sie wohl doch nicht, die Offenlegung von Provisionen beim Verkauf von Lebensversicherungen. Die schwarz-rote Koalition hat die geplante Regelung nach Ablehnung von Verbänden, Experten und Gewerkschaften aus dem Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) gestrichen.

Das schreibt die Nachrichtenagentur „dpa“, die sich auf eine Vorlage von Union und SPD für Änderungen der LVRG bezieht. Am Mittwoch wurde das Gesetz vom Finanzausschuss des Bundestages abgesegnet, Freitag soll es im Plenum beschlossen werden.

Statt der konkreten Provision sollen wie bei Riester-Renten ab 1. Januar 2015 nun die Gesamtvertriebskosten offen gelegt werden. „Zur Verbesserung der Produkttransparenz sollen die Effektivkosten der Lebensversicherungsverträge angegeben werden“, heißt es. Die Offenlegung der Provision könnte zu Wettbewerbsverzerrungen führen, da Provisionen in unterschiedlichen Vertriebswegen eine unterschiedliche Bedeutung und Höhe hätten.

Ein Produktvergleich auf Basis der Abschlussprovisionen sei für den Verbraucher irreführend, hatte unter anderem der Versicherungsverband GDV erklärt. Der Grund: Mitarbeiter von Großvertrieben und Banken bekämen relativ niedrige Provisionen, Makler und einfache Vertreter bekämen mehr – wobei die Kostenbelastung von Kunden aber gleich hoch sei.

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