- Von Juliana Demski
- 23.03.2020 um 13:40
In ihren Beratungen zur Zukunft der Rente in der Zeit nach 2025 hat sich die Rentenkommission dafür ausgesprochen, neue Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung (DRV) einzahlen zu lassen. Das berichtete die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ (FAS). Der fertige Bericht des zehnköpfigen Gremiums aus Politikern, Wissenschaftlern und Sozialexperten soll zwar erst Ende der Woche vorgestellt werden, doch viele Details sickerten bereits durch – so auch die Pläne zum künftigen Umgang mit der Altersversorgung der Beamten.
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Die drei Stadien von Beamten in der Beratung
Eine Stärkung der gesetzlichen Altersvorsorge hätten die Kommissionsmitglieder demnach nicht im Sinn – laut der FAS wollen sie vielmehr ein gefühltes Gerechtigkeitsproblem lösen. Denn tatsächlich profitiere die Rentenkasse nur so lange von den Einzahlungen der Beamten, bis diese in den Ruhestand wechselten. Ab diesem Zeitpunkt stiegen die Kosten stark an, wie es heißt. Ein wesentlicher Grund: Im Schnitt sei die Lebenserwartung unter Beamten höher als unter allen übrigen Rentenversicherten und sie bekämen auch mehr aus der Rentenkasse gezahlt.
In der Praxis würde sich durch die Maßnahme nicht viel ändern, berichtet die FAS weiter. „Damit die neuen Beamten im Alter immer noch gut versorgt sind, könnte der Staat eine Zusatzversorgung aufbauen“, schreibt die Zeitung, etwa wie eine betriebliche Altersvorsorge, die es für Angestellte ja bereits gebe.
Kommission tendiert zu Rentenniveau zwischen 44 und 49 Prozent
Weiter wurde laut Medienberichten bekannt, dass eine Mehrheit der Kommissionsmitglieder ein gesetzliches Rentenniveau zwischen 44 und 49 Prozent befürwortet. Derzeit liegt es bei knapp 48. Prozent. Dabei soll das Niveau künftig auf einer anderen Datengrundlage berechnet werden. „Dadurch würde das Sicherungsniveau rechnerisch zwar steigen, an der Höhe der tatsächlichen Rentenzahlungen würde sich allerdings nichts ändern“, berichtete der „Spiegel“ am Freitag.
Der Beitragssatz soll sich demnach künftig zwischen 20 und 24 Prozent des Bruttolohns bewegen. Bis 2025 darf das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent sinken und der Beitragssatz zugleich nicht über 20 Prozent des Bruttolohns steigen soll. Das hatte die große Koalition bereits mit ihrer „doppelten Haltelinie“ beschlossen.
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