- Von Redaktion
- 19.12.2016 um 07:40
Erstens: Reform des Antragsverfahrens
Da schon bei Konzeption der Riester-Rente Uneinigkeit zwischen Bund und Ländern bestand, wer die Bearbeitung der Zulagen übernehmen soll beziehungsweise, wer die Kosten übernimmt, wurde die Zentrale Zulagenstelle mit mittlerweile über 1.000 Mitarbeitern aus dem Boden gestampft. Da diese Stelle über keine eigenen Daten über die Riester-Sparer verfügt, muss bekanntermaßen jeder, der riestert, einen Zulagenantrag mit einer ganzen Menge Daten korrekt ausfüllen, einreichen und regelmäßig verändern (Anzahl Kinder, Zulagenstatus und so weiter). Ferner muss die Zulagenstelle den Antrag korrekt bearbeiten.
Das führt nun dazu, dass zwei staatliche Stellen exakt dieselbe Aufgabe erledigen. Die Zulagenstelle ermittelt die Zulage auf Basis der Kundenanträge und das Finanzamt ermittelt die Zulage ein zweites Mal im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung. Der Unterschied ist, dass die Finanzämter über die Daten verfügen, die man für eine „unfallfreie“ Ermittlung der Zulagen benötigt. Anzahl der Kinder, Einkommen, Art der Beschäftigung und so weiter – das alles liegt dem Finanzamt vor.
Die bestehenden Riester-Verträge werden von den Produktgebern per Datenschnittstelle an die Finanzämter geliefert. Das einzige was das Finanzamt noch tun müsste, wäre, letztendlich die Zulage im Rahmen der Steuererklärung auch zu überweisen. Für den Sparer hätte das zahlreiche Vorteile: Der Zulagenantrag könnte ersatzlos gestrichen werden. Das bloße Vorliegen eines Riester-Vertrags würde als Anspruchsgrundlage genügen. Damit entfällt eine der Haupt-Fehlerquellen im Zulagenprozess und damit Ärger und Folgeprozesse für Fehlerkorrektur.
Die Finanzämter mit ihrer ungleich besseren Datenlage würden ihrerseits Fehlerquellen deutlich reduzieren. Die Kosten für alle Beteiligten (Staat, Anbieter, Sparer) durch die Reduktion der Doppelarbeiten würden insgesamt sinken.
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