- Von Redaktion
- 19.12.2016 um 07:40
Zweitens: Zugangsvoraussetzungen zur Förderung
Zwei Voraussetzungen muss der Sparer heute erfüllen, um eine ungekürzte Zulage zu erhalten: Er muss prinzipiell zulagenberechtigt sein und er muss seinen Mindesteigenbeitrag in den Vertrag zahlen. Klingt einfach, ist es aber nicht.
Zulagenberechtigung
Es ist einem Riester-Sparer heute kaum zuzumuten, die Unterscheidung und die Kriterien für die Festlegung des Status mittelbare oder unmittelbare Zulagenberechtigung in Gänze zu verstehen. Insbesondere, da sich dieser Status mehrfach im Leben verändern kann, bei Geburt eines Kindes, Elternzeit, beruflichen Auszeiten, Übergang in eine Verbeamtung – alles erfordert Mitwirkung und Mitdenken des Sparers.
Aber fragen Sie mal einen Riester-Sparer, was mit seiner Zulagenberechtigung passiert, wenn man sich zwischen den Ehegatten die Elternzeit aufteilt und einer arbeitet, einer aber zuhause bleibt. Wann ist welcher der beiden wie zulagenberechtigt und wie viel müssen beide zahlen? Sie werden viele Antworten bekommen. Und abgesehen davon, als dreifacher Vater kann ich sagen, dass man in dem Moment, in dem man Kinder bekommt, ganz viele Gedanken im Kopf hat – der Zulagenstatus des Riester-Vertrags spielt da in meiner Erfahrung keine große Rolle. Wenn man hier nicht durch einen Berater aufmerksam gemacht wird, sind Fehler programmiert.
Deswegen: Warum ist nicht jeder in Deutschland steuerpflichtige Mensch gleichermaßen zulagenberechtigt? Das System Riester wird aus Steuermitteln finanziert und jeder, gleich ob Single, Eltern, angestellt oder selbstständig muss sich mit dem Thema seines Alterseinkommens beschäftigen. Insbesondere für Geringverdiener ist die Förderung attraktiv und es gibt auch Selbstständige, die sehr geringes Einkommen haben. Sowie jeder riestern darf, braucht sich niemand mehr um seinen Zulagenstatus zu kümmern. Problem gelöst.
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