Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) spricht am 12. April 2002 beim Bundeskongress der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) in der Saarbrücker Saarlandhalle: Altersvorsorge-Experte Frank Breiting macht vier Vorschläge, wie man die Riester-Rente reformieren könnte. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 19.12.2016 um 07:40
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Die Riester-Rente ist das wahrscheinlich meistkritisierte Vorsorgeprodukt der Nation. Und obwohl die Kritik in ihrer Pauschalität oft ungerecht sei, so stecke in der Kritik am Konzept durchaus ein wahrer Kern, findet Altersvorsorge-Experte Frank Breiting. Welche Punkte man seiner Ansicht nach grundlegend reformieren müsste, damit Schwächen für neue und bestehende Riester-Sparer beseitigt werden könnten, lesen Sie hier.

Ermittlung Mindesteigenbeitrag

Eine lästige Übung für viele Arbeitnehmer ist die Rechnung: wie viel waren 4 Prozent meines sozialversicherungspflichtigen Einkommens im vergangenen Jahr? Wie viel ist mein Zulagenanspruch wahrscheinlich fürs kommende Jahr? Was ist die Differenz (der Mindesteigenbeitrag), was habe ich schon bezahlt in diesem Jahr? Wie viel fehlt noch über die verbleibenden Monate? Wie muss ich meine Lastschrift anpassen?

Alleine das Niederschreiben dieser Fragen macht wenig Spaß. Das jedes Jahr durchzuführen nervt und wird deswegen gerne aufgeschoben, verdrängt, missverstanden, vergessen oder falsch gemacht. Insbesondere wer ein schwankendes Einkommen hat (Saisonarbeit, Schichtarbeit, Zulagen für Wochenend- oder Nachtarbeit) muss jedes Jahr seinen Eigenbeitrag modifizieren oder Kürzungen seiner Zulage in Kauf nehmen. Hintergrund ist, dass man bei Konzeption der Riester-Rente möglichst jedem Einzelfall gerecht werden wollte. Einzelfallgerechtigkeit produziert Komplexität und damit viele Fehler.

Folgende Reform könnte das Problem lösen: Es gibt nur noch drei Einkommensklassen für die Ermittlung der Zulagen.

•    Geringverdiener
•    Normalverdiener
•    Gutverdiener

Die Einkommensgrenzen der drei Klassen sollten sich am steuerpflichtigen Einkommen orientieren. Alle Angehörigen einer Gruppe zahlen immer denselben Mindestbeitrag. Also zum Beispiel Geringverdiener 60 Euro pro Jahr, Normalverdiener 700 Euro pro Jahr und Bezieher hoher Einkommen 1.400 Euro pro Jahr. Die gewährten Zulagen würden vom Finanzamt überwiesen und kämen on top hinzu.

Vorteil dieser Vereinfachung: Man wechselt im Leben sehr selten zwischen den Einkommensklassen, damit ändert sich der Eigenbeitrag auch extrem selten. Das Finanzamt könnte proaktiv auf einen solchen Wechsel hinweisen in Zuge der Einkommensteuerbescheide, dass man im Vorjahr in eine andere Klasse gerutscht ist und der Beitrag angepasst werden muss, damit geht es nicht so schnell vergessen. Die Ermittlung, wie viel Beitrag man zahlen muss, besteht nur noch daraus zu schauen, in welcher der drei Einkommensklassen man liegt.

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