Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) spricht am 12. April 2002 beim Bundeskongress der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) in der Saarbrücker Saarlandhalle: Altersvorsorge-Experte Frank Breiting macht vier Vorschläge, wie man die Riester-Rente reformieren könnte. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 19.12.2016 um 07:40
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Die Riester-Rente ist das wahrscheinlich meistkritisierte Vorsorgeprodukt der Nation. Und obwohl die Kritik in ihrer Pauschalität oft ungerecht sei, so stecke in der Kritik am Konzept durchaus ein wahrer Kern, findet Altersvorsorge-Experte Frank Breiting. Welche Punkte man seiner Ansicht nach grundlegend reformieren müsste, damit Schwächen für neue und bestehende Riester-Sparer beseitigt werden könnten, lesen Sie hier.

Drittens: Leistungsfähigkeit der Produkte

Oft wird kommentiert, die Rendite der Riester-Produkte sei zu gering. Das – so muss man konstatieren – stimmt derzeit auch. Die wichtigste Renditequelle der Riester-Rente ist aus Kundensicht aktuell die staatliche Zulage. Die Kapitalanalage selbst ist aktuell kaum mehr in der Lage, über die Jahrzehnte durch Zins und Zinseszins einerseits oder durch Investition in Sachwerte wie Aktien Renditen zu erzielen.

Und das liegt primär am Zwang, dass jeder Sparer, ganz gleich, wie sein individueller Bedarf und seine Risikotoleranz ist, gezwungen wird, eine Bruttobeitragsgarantie in seinem Riester-Vertrag zu „wählen“. Wünscht er das nicht, erhält er keine Förderung. Und da wundern wir uns, dass es in Deutschland eine unterentwickelte Aktienkultur gibt. So sind die Anbieter gezwungen, große Teile oder das gesamte Guthaben des Kunden in sichere Staatsanleihen zu investieren, die aktuell niedrig oder negativ rentieren.

Negative Gehälter sind keine Option

Das Argument, die Produkte seien zu teuer, ist zwar sicher in einigen Fällen valide, allerdings sind Kosten von 0 bei einer Rendite von minus 0,5 Prozent auch noch zu hoch um eine Bruttobeitragsgarantie zu erzeugen und negative Gehälter sind bei den Produktgebern keine Option für die nächste Tarifrunde.

Dabei geht es gar nicht darum, den Sparern, für die eine Beitragsgarantie wichtig ist, keine mehr anzubieten. Das beste Paradebeispiel ist die Basisrente. Hier hat der Gesetzgeber auf einen Zwang zur Garantie verzichtet. Das Ergebnis: Zwischen hohen Garantien und keiner Garantie gibt es zahlreiche Abstufungen, aus denen der Kunden bei Abschluss und auch während der Ansparphase auswählen kann. So können sich Produkt und Garantieleistungen mit dem Kunden und mit den Kapitalmärkten entwickeln. Das Garantiekorsett bei Riester aber schnürt den Produkten die Luft ab und reduziert damit die Renditeaussichten auf nahezu 0. Die Forderung hier wäre also, analog zur Basisrente, neben der Möglichkeit einer 100-Prozent-Garantie auch optional andere Garantielevels unter 100 Prozent wahlweise zuzulassen.

Fazit

Fassen wir zusammen, wie die Eckpunkte einer großen Reform aussehen müssten, welche die kommende Regierung dringend in Angriff nehmen müsste:

•    Abschaffung des Garantiezwangs
•    Übertragung des Zulagenprozesses an die Finanzämter, weg mit dem Zulagenantrag
•    Vereinfachung der Eigenbeitragsermittlung
•    Zulagen für alle

Daneben gäbe es noch einiges an Details, die sich verbessern ließen, aber der Erfolg einer Reform, die eine Zulagenrente wieder flott machen kann, steht und fällt mit diesen Eckpunkten. Es bleibt zu wünschen, dass sich die nächste Regierung zu mehr durchringen kann, als 11 Euro mehr Grundzulage pro Jahr, denn das ist bestenfalls eine kosmetische Korrektur, bevor der Wahlkampf beginnt.

Über den Autoren

Frank Breiting ist Leiter Vertrieb private Altersvorsorge & Versicherungen Deutschland bei der Deutschen Asset & Wealth Management (Deutsche AWM).

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