- Von Juliana Demski
- 05.01.2018 um 10:32
Als Riester-Sparer hat man jederzeit die Möglichkeit, keine Beiträge mehr zu zahlen. Dabei gilt: Auch nach einer jahrelangen Unterbrechung kann man das Besparen des Vertrages wieder aufnehmen. Viele Kunden wissen aber gar nicht, dass bestimmte Altverträge ein erhebliches Spar-Potenzial bieten.
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Der Hintergrund:
Die Verträge, die in Zeiten vor der Niedrigzins-Ära abgeschlossen wurden, weisen meist deutlich bessere Konditionen auf als heutige Neuverträge. Interessant für Kunden ist dabei der Garantiezins, auch als Rechnungszins bekannt. Das GDV-Verbraucherportal Die Versicherer hat das mal an einem Beispiel veranschaulicht:
Ein Sparer hat 2006 eine Riester-Rentenversicherung mit einem Rechnungszins von 2,75 Prozent abgeschlossen und kurz darauf beitragsfrei gestellt. Im Jahr 2018 will er die Beitragszahlung wieder aufnehmen. Für die ab 2018 angesparten Beiträge kann der Rechnungszins von 2,75 Prozent gelten, während es bei einem neu abgeschlossenen Vertrag nur 0,9 Prozent wären.
Gleichwohl ist dabei zu beachten:
Welche Konditionen bei der Reaktivierung eines Riester-Vertrags gelten, variiert von Anbieter zu Anbieter und ist in den jeweiligen Versicherungsbedingungen geregelt. Deshalb lohne es sich, sich über die Vertragsdetails zu informieren, empfiehlt der GDV.
So kann zum Beispiel auch nur der aktuelle Rechnungszins bei Wiederaufnahme der Einzahlungen gelten. Der läge dann ab 2018 bei mindestens 0,9 Prozent. Hier ist dann aber auch entscheidend, wie lange der Vertrag beitragsfrei gestellt war. Bei nur kurzen Unterbrechungen kann es unter Umständen auch beim ursprünglichen Rechnungszins bleiben, so der Verband.
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