- Von Lorenz Klein
- 05.12.2018 um 11:17
Die Einkommensentwicklung der letzten 16 Jahre müsse dringend nicht nur – wie zuletzt 2017 – bei den Zulagen, sondern auch bei den Dotierungshöchstgrenzen nachgeholt werden, fordert der GDV-Mann. „Eine Obergrenze von 2.100 Euro reicht im Jahr 2018 nicht mehr aus, um entstehende Rentenlücken zu schließen.“ Und weiter: „Höhere Zulagen und ein höherer Höchstbetrag, etwa 3.000 Euro, das schlagen wir vor.“ Laut Schwark empfiehlt auch die OECD unter anderem, nominale Förderbeträge regelmäßig anzupassen.
Zum Hintergrund:
Wer die volle Riester-Förderung erhalten will, muss jährlich mindestens vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlen.
Die maximale jährliche Grundzulage beträgt derzeit 154 Euro pro förderberechtigter Person – zum 1. Januar 2018 wurde die Grundzulage auf 175 Euro angehoben. Die Kinderzulage ist mit 300 Euro pro Jahr festgelegt. Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, fließen 185 Euro. Die Kinderzulage gibt es solange, wie man Kindergeld bezieht – also maximal bis zum 25. Lebensjahr des Kindes.
Zudem können Beiträge zur Riester-Altersvorsorge einen zusätzlichen Steuervorteil bringen. Das Finanzamt berechnet im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung automatisch, ob für die eingezahlten Beiträge über die Zulage hinaus eine zusätzliche Steuerermäßigung besteht. Der steuerliche Sonderausgabenabzug für diese Beiträge ist auf 2.100 Euro begrenzt.
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