- Von Lorenz Klein
- 30.10.2018 um 11:03
Die Riesterförderung nicht nur einfacher, sondern auch flexibler zu gestalten, wünscht sich auch Michael Hauer, Geschäftsführer des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP). „Warum nicht allen Bürgern die Förderung ermöglichen, also etwa auch Selbstständigen?“, fragt er.
Eine weitere Verschlankung der Prozesse könnte man darüber erreichen, indem die Zulagenförderung direkt über die Finanzämter geregelt würde, die auch deren Überweisung veranlassen, ergänzt der Experte – eine Forderung, die auch unter Maklern populär ist. Das gilt im Übrigen auch für den Ruf nach einer Beendigung der verpflichtenden Beitragsgarantie. Diese sei nicht mehr zeitgemäß und koste Rendite, sagt der IVFP-Geschäftsführer, denn dadurch stünden Verbrauchern kaum fondsgebundene Riester-Produkte in hohen Chance-Risiko-Klassen zur Verfügung.
Allerdings: Die Deutschen wollen von ihrer liebgewonnen Garantie höchst ungern lassen: Nur 12 Prozent der Besitzer einer Riester-Rente würden für die Chance auf mehr Erträge auf die Garantie verzichten und damit mehr Risiko in Kauf nehmen, wie die Union-Investment-Umfrage zeigt. Dessen ungeachtet fordert Hauer, dass „die Bruttobeitragsgarantie auch bei Riester-Produkten flexibilisiert werden muss. Bei der staatlich geförderten Basisrente ist dies schon immer der Fall.“
Steuerliche Höchstbeiträge zur Rürup-Rente steigen
Stichwort Basisrente, auch als Rürup-Rente bekannt: Allen Unterschieden zum Trotz teilen beide Förderformen das Schicksal, dass ihr Neugeschäft schon seit geraumer Zeit auf der Stelle tritt. Immerhin können Rürup-Sparer 2018 wieder einen größeren Teil ihrer Beiträge als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. So liegt der steuerliche Höchstbetrag zur Rürup-Rente, der an den Maximalbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung/West gekoppelt ist, nunmehr bei 23.712 Euro. Zudem beträgt der prozentuale Anteil, den das Finanzamt von den eingezahlten Beiträgen berücksichtigt, 86 Prozent. Somit sind 2018 maximal 20.393 Euro als Sonderausgaben abzugsfähig (86 Prozent von 23.712 Euro).
Für Ehegatten verdoppelt sich der Betrag auf 47.424 Euro. Diese steuerliche Wirksamkeit steigt durch die sogenannte „Rürup-Treppe“ jedes Jahr an, bis im Jahr 2025 dann 100 Prozent erreicht sind. „Mit einer Fondspolice können die Steuervorteile zusätzlich mit höheren Renditechancen kombiniert werden“, empfehlen die Experten des IVFP.
Welche fondsgebundenen Rürup-Renten in einer aktuellen Analyse des IVFP besonders gut abschneiden, zeigt die Tabelle (vergößern) auf dieser Seite sowie dieser Beitrag (darin haben die Tester Rürup-Tarife von klassisch bis zur Indexpolice untersucht).
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