- Von Lorenz Klein
- 21.06.2018 um 15:38
Mehr als 60 Prozent der Deutschen haben sich noch nicht mit der Riester-Förderung beschäftigt und mehr als 40 Prozent wissen gar nicht, ob sie förderberechtigt sind, wie eine aktuelle Umfrage der Bausparkasse LBS West zeigt.
„Riestern hat sich nachweislich für Sparer gelohnt“
Hohe Aktienquote am Anfang bringt notwendige Rendite
Erbt der Ehepartner das angesparte Kapital?
Wer profitiert also von der Riester-Förderung?
Förderberechtigt sind grundsätzlich alle rentenversicherungspflichtigen Berufstätigen. Zusätzlich werden auch nichtberufstätige Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner gefördert.
Die volle staatliche Förderung für eine Riester-Rente gibt es, sobald die Sparer 4 Prozent ihres Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich der Zulagen in einen Riester-Vertrag einzahlen (maximal 2.100 Euro).
Ist diese Bedingung erfüllt, erhalten Sparer seit dem Beitragsjahr 2018 eine jährliche Grundzulage von 175 Euro (siehe Grafik). Darüber hinaus kommen pro Kind, das ab 1. Januar 2008 geboren wurde, noch einmal bis zu 300 Euro im Jahr hinzu. Kam das Kind vor diesem Datum zur Welt liegt die Kinderzulage bei 185 Euro.
Eine dreiköpfige Familie mit „riesternden“ Eltern und einem elfjährigen Kind erhalten also pro Jahr 535 Euro Förderung vom Staat. Bis zu 950 Euro gibt es für eine vierköpfige Familie, in der die Kinder beispielsweise 3 und 7 Jahre alt sind.
Kinder werden dabei so lange gefördert, wie das geförderte Kind Anspruch auf Kindergeld hat.
Erfolgt der Vertragsabschluss vor dem 25. Geburtstag legt der Staat zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro drauf (nicht in Grafik enthalten).
Was vielen allerdings nicht klar ist:
Zulagen werden anteilig gekürzt, wenn der Mindesteigenbeitrag in Höhe besagter 4 Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens (abzüglich der jährlichen Förderung) nicht erreicht wird.
Für Geringverdiener hat der Gesetzgeber im Jahr 2005 den sogenannten Sockelbetrag im Rahmen der Riester-Rente geschaffen. Dieser liegt bei 60 Euro im Jahr. Hintergrund: Ist das familiäre Einkommen gering und sind zugleich mehrere Kinder im Haus, kann es passieren, dass der Mindesteigenbeitrag allein durch die Zulagen abgedeckt ist. In diesem Fall muss der Sockelbetrag gezahlt werden – andernfalls würde die Vorsorge ausschließlich durch die staatliche Förderung betrieben werden. Daraus folgt: Landen weniger als 60 Euro im Jahr im Vertrag oder wird gar nichts eingezahlt, entfällt der Förderanspruch vollständig.
Ergänzend zu den direkten Zulagen können Riester-Sparer ihre Beiträge bis zur Förderhöchstgrenze von 2.100 Euro im Jahr als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Doch ob die Beiträge schlussendlich auch als Sonderausgaben berücksichtigt werden, hängt davon ab, ob die mögliche Steuerersparnis höher ausfällt als die Zulage.
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