- Von Redaktion
- 03.09.2018 um 11:02
Fehler Nummer 2: Herr Müller vergisst mal wieder, dass bei Riester-Sparplänen in der Ansparphase überhaupt keine biometrischen Kosten zur Absicherung der lebenslangen Rentenzahlung enthalten sind. Dieses Risiko wird erst bei Rentenbeginn mit dem Einmalbeitrag zur Rentenversicherung abgesichert. In diesem Einmalbeitrag sind auch diese biometrischen Kosten dafür enthalten. Allerdings mit den Rechnungsgrundlagen, die in 20 oder 30 Jahren gelten – also dann, wenn der Riester-Kunde in den Ruhestand geht. Hierzu habe ich die letzten Jahre schon sehr viel geschrieben, lassen Sie es mich in einem Bild zusammenfassen:
Als die Fondsgesellschaft DWS damals mit ihrem Riester-Fondssparplan auf den Markt kam, ging man im Angebot noch davon aus, dass für den Einmalbeitrag zur Rentenversicherung circa 15 bis 18 Prozent notwendig sein werden. In den heutigen Angeboten liegt die Annahme bereits in der Regel bei über 30 Prozent, das heißt etwa doppelt so viel. Übertragen wir das einmal auf einen Autokauf: Sie gehen in ein Autohaus und wollen ein Auto für 40.000 Euro kaufen. Vor der Unterschrift steht folgender Passus: Den finalen Kaufpreis nennen wir Ihnen, wenn Sie Ihr Fahrzeug abholen. Als Sie einige Zeit später Ihr neues Auto übernehmen wollen, sagt der Verkäufer zu Ihnen: Bitte überweisen Sie jetzt weitere 40.000 Euro, denn der genaue Kaufpreis liegt nun bei 80.000 Euro.
Hätten Sie als Autokäufer diesen Kaufvertrag unterschrieben? Nein? Über 3,5 Millionen Riester-Sparer haben genau das gemacht – und zwar gepusht durch die Verbraucherschützer. Herzlichen Glückwunsch – das nenne ich echten, gelebten Verbraucherschutz! (Achtung, Ironie). Oder läuft das alles unter der Devise: …denn Sie wissen nicht, was sie tun?
Nun ja, fahren wir fort:
4.) „Ein Standardprodukt, das nicht von kommerziellen Gewinninteressen und hohen Gebühren geprägt ist, wäre der richtige Weg“
Herr Müller ist der Meinung, ein Standardprodukt, das nicht von kommerziellen Gewinninteressen mit hohen Gebühren geprägt ist, wäre der richtige Weg und bezieht sich hiermit auf die geplante Deutschland-Rente der hessischen Landesregierung. Achtung, Ironie voraus: Das ist natürlich eine ganz tolle Idee! Staatliche Institutionen haben ja in der Vergangenheit bereits regelmäßig bewiesen, dass sie ihnen anvertrautes Geld nicht zweckentfremdet haben. Dazu kommt noch: Wer soll denn das Kapital wie verwalten? Welche Kosten entstehen dabei? Wer soll die Verbraucher dazu beraten? Altersvorsorge ist in Deutschland kein „Will-haben-Produkt“ – das muss aktiv beraten werden! Hinzu kommt, dass sich Situationen bei Verbrauchern regelmäßig ändern (Beruf, Familie, Auslandsaufenthalte etc.). Auch hier ist eine laufende Beratung notwendig. Wer soll diese denn kostenfrei erbringen?
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