- Von Redaktion
- 22.09.2015 um 11:33
Fehler 4: Originale sicher zu Hause verstecken
Das Prinzip „Ich verwahre wichtige Dokumente sicher in einer Schublade“ ist bei der Vorsorgevollmacht nicht sinnvoll. Im Notfall sind die Papiere nicht griffbereit und dem Verantwortlichen sind die Hände gebunden. Vorsorgevollmachten sollten deswegen immer öffentlich zugänglich gemacht werden. Dafür gibt es bei der Bundesnotarkammer ein zentrales Register für Vorsorgevollmachten.
Auch wenn darin vor allem notariell beurkundete Vollmachten verzeichnet werden sollen, können auch Privatpersonen eine private Vorsorgevollmacht dort registrieren lassen. Auf diese Weise kann jeder Arzt und jede Behörde auf Anfrage beim Vorsorgeregister erfahren, ob es eine Vollmacht gibt und wo sie liegt.
Fehler 5: Kopien verteilen
Oftmals erhalten Bevollmächtigte eine Kopie der Vollmacht zur sicheren Verwahrung. Allerdings wird das Dokument in dieser Ausführung nicht von Krankenhäusern und anderen Institutionen anerkannt. Damit die betreffende Person handlungsfähig bleibt, muss sie die Vorsorgevollmacht im Original erhalten. Im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer wird übrigens auch vermerkt, dass diese Person im Besitz der Vollmachturkunde ist.
Die Autorin Margit Winkler ist Geschäftsführerin vom Institut Generationenberatung (IGB) und hat den Zertifikatslehrgang Generationenberater/in (IHK) initiiert. Das IGB bildet als Weiterbildungsunternehmen bundesweit Mitarbeiter der Finanzbranche aus. Neben diesem Zertifikat der IHK erhalten die ausgebildeten Generationenberater mit dem Login auf www.institut-generationenberatung.de das Siegel mit 5 Sternen für nachhaltige Beratungsqualität.
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