- Von Redaktion
- 03.02.2016 um 15:43
Am häufigsten wir die Risikolebensversicherung (RLV) mit konstanter Versicherungssumme während der gesamten Versicherungsdauer nachgefragt. Und deren Beiträge werden auch auf den meisten Online-Portalen verglichen. Aber gerade wenn es um die Absicherung eines Immobiliendarlehens geht, ist diese Variante nicht optimal. Denn bei den meisten Finanzierungsvarianten reduziert sich die Darlehensrestschuld von Jahr zu Jahr.
Deshalb bieten einige Versicherer RLV-Tarife mit annuitätisch fallender Versicherungssumme an. Hierzu können Darlehenssumme, Zins- und Tilgungsatz vorgeben werden – und die Tarifsoftware erstellt ein Angebot, bei der sich die Versicherungssumme jährlich der Restschuld des Darlehens anpasst. Dadurch lassen sich Kosten sparen.
Aber ist der Versicherungsbedarf nach Tilgung des Darlehens wirklich Null?
Doch was passiert, wenn das Darlehen zurückgezahlt ist und ein (Mit-)Eigentümer verstirbt? Ohne Testament gehört sein Immobilienanteil zur Erbmasse und wird entsprechend der gesetzlichen Erbfolge gleichmäßig auf alle Erben verteilt. War der Erblasser beispielsweise zu 50 Prozent Miteigentümer eines Eigenheimes und hat eine Witwe und zwei Kinder hinterlassen, so hätten die Kinder zusammen Anspruch auf 25 Prozent des Immobilienwertes. Sind dann nicht genügend andere liquide Mittel vorhanden, um die Kinder auszuzahlen, kann dies bis zur Teilungsversteigerung führen.
Sinngemäß – nur mit anderen Prozentsätzen – gilt dies natürlich auch bei Vorliegen einen gültigen Testaments, denn den Pflichtteil kann man den Kindern nicht verwehren.
Liquide Mittel zur Abwendung einer solchen Teilungsversteigerung können durch eine zusätzliche, lang laufende RLV gesichert werden. Da mit zunehmendem Alter aber auch die Gefahr von medizinischen Risikozuschlägen wächst, sollte diese möglichst zum Zeitpunkt des Immobilienerwerbs abgeschlossen werden. Im Gegenzug kann die Versicherungssumme der RLV zur Darlehensabsicherung in entsprechender Höhe reduziert werden.
Besonderheiten bei Paaren ohne Trauschein
Immer mehr Paare leben in Deutschland auch ohne Trauschein zusammen. Ohne Testament erbt der überlebende Partner hier gar nichts. Und selbst wenn ein Testament die Vererbung des Immobilienanteils – abgesehen vom Pflichtteil der anderen Erben – zu seinen Gunsten regelt, wird er darauf Erbschaftsteuer bezahlen müssen. Dies muss sowohl bei der Dimensionierung als auch der Vertragsgestaltung der Risikolebensversicherung berücksichtigt werden. Welche Vertragsgestaltung unverheiratete Paare wählen sollten, habe ich hier beschrieben.
Fazit
Auch wenn die Risikolebensversicherung als vermeintlich einfaches Versicherungsprodukt gilt, sollten Interessenten nicht einfach aus einem Online-Vergleich den billigsten Tarif wählen. Häufig kommt es auf die richtige Dimensionierung, optimale Tarifvariante und passende Vertragsgestaltung an. Deshalb sollten sich Immobilienbesitzer und -erwerber vor Vertragsabschluss persönlich oder online von einem Fachmann beraten lassen.
Der Autor Gerd Kemnitz ist Versicherungsmakler in Stollberg.
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