- Von Lorenz Klein
- 09.03.2017 um 10:43
Auch der Gesetzgeber greift Hinterbliebenen eines zuvor RL-Versicherten unter die Arme. So unterliegen Leistungen aus einer RLV im Todesfall nicht der Einkommensteuerpflicht – und zwar unabhängig von Vertragsdauer und Art der Beitragszahlung. Zudem dürfen die Beiträge zur Police steuerlich geltend gemacht werden.
Und dennoch bleibt für Vermittler viel zu tun, um die Deutschen von der existenziellen Bedeutung einer RLV zu überzeugen. Wie eine aktuelle Umfrage der Hannoverschen zeigt, haben 64 Prozent der Bundesbürger eine Hausratversicherung abgeschlossen – zugleich findet sich aber bei 74 Prozent der Personen in Haushalten mit Kindern keine Risikolebenspolice im Portfolio.
Kombination mit einer Dread-Disease-Versicherung
Vielleicht tragen ja innovative Ansätze aus den Produktschmieden der Versicherer dazu bei, den Produktklassiker attraktiver zu machen und stärker ins Bewusstsein der Verbraucher zu rücken: So hat die Hannoversche jüngst eine Produktkombination aus Risikolebensversicherung und einer Versicherung für den Fall schwerer Erkrankungen (Dread Disease) auf den Markt gebracht. „Dabei gilt, dass Versicherte bei Krebs, Schlaganfall oder Herzinfarkt 10 Prozent der Versicherungssumme als zusätzliche Leistung erhalten“, sagt Vorstand Bewersdorf.
Auch bei der Dialog Leben setzt man auf neue Ideen: Seit Dezember 2016 kann der hauseigene Riskvario-Tarif mit dem Gesundheitsprogramm des Mutterhauses Generali – „Vitality“ – kombiniert werden. Gesundheitsbewusste Kunden erhalten demnach in den ersten zwei Jahren einen Rabatt von 7 Prozent im Vergleich zum Normalbeitrag. Ab dem dritten Vertragsjahr kann die Prämie durch gesundheitsbewusstes Verhalten, dass etwa über Fitness-Apps nachzuweisen ist, noch weiter gedrückt werden.
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