- Von Manila Klafack
- 28.08.2019 um 10:35
Hat ein Kunde einen Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag bei einem Versicherer abgeschlossen, der seine Bestände oder gleich das gesamte Lebensversicherungsunternehmen an eine Run-Off-Gesellschaft verkauft, muss er spezielle Rechte erhalten. Das fordern Verbraucherschützer und Vertreter der Finanzdienstleister gleichermaßen. In einem gemeinsamen Vorschlag präsentierten der Bund der Versicherten (BdV) und der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW am Dienstag in Hamburg eine konkrete Lösung: ein außerordentliches Wechsel- und Kündigungsrecht.
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Da eine normale Kündigung oft nicht in Frage kommt, weil zum Beispiel der wichtige Versicherungsschutz im Todesfall- oder auch ein Invaliditätsschutz dabei verloren gehen, sollte es künftig die Möglichkeit geben, dass die Betroffenen ihren Vertrag an einen anderen Versicherer übertragen können. Dieses Recht sieht eine Entscheidung des Kunden vor, ob er den Vertrag entweder vollumfänglich an ein neues Versicherungsunternehmen weiterreichen oder kündigen möchte. Im letzteren Fall darf ihm kein wirtschaftlicher Nachteil entstehen. Daher muss der Run-Off-Übertragungswert gezahlt werden.
Gegen eine normale Kündigung spreche außerdem, dass den Kunden wichtige weitere Reserven verloren gehen. „Bei einer Kündigung behält das Unternehmen viel Geld, das als noch nicht ausgeschüttete Überschüsse in zusätzlichen Reservetöpfen schlummert. Auch in den Bewertungsreserven und den Zinszusatzreserven liegen derzeit Milliarden, die den kündigenden Versicherten vorenthalten werden können“, rechnete BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein vor. Ein weiterer Posten seien noch nicht getilgte Abschluss- und Vertriebskosten.
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„Durch die Weitergabe der ausstehenden Abschlusskosten könnte das neue Versicherungsunternehmen die Möglichkeit erhalten, einen Berater, der den Vertrag zugeführt hat, zu honorieren. Aber auch alternative Vergütungsmodelle wären denkbar“, ergänzte Norman Wirth, Vorstand des AfW.
Ein zusätzlicher Punkt ist der mangelnde Wettbewerb der Run-Off-Plattformen. „Die aktuellen Erfahrungswerte dokumentieren, dass diese Verträge schlechter bedient werden – ob nun in Sachen Service, Leistungen oder Überschussbeteiligung – diese Ungerechtigkeit muss ein Ende haben“, betonte Kleinlein. Auch dieser Nachteil würde durch den Vorschlag behoben. „Es entsteht ein Wettbewerb zwischen Run-Off-Plattformen untereinander und mit anderen Versicherungsunternehmen, die die Verträge aufnehmen wollen“, so Kleinlein.
Ihre Forderungen haben AfW und BdV in zwei Schaubildern zusammengefasst. Hier geht es zum allgemeinen Forderungskatalog und hier zum Spezialfall der biometrischen Risiken.
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