- Von Redaktion
- 29.04.2014 um 10:54
Der Kunde legt zu Vertragsbeginn sein finanzielles Ziel fest und vereinbart mit der R+V eine garantierte Versicherungssumme. Zu der Garantiesumme kommen jährlich Überschüsse hinzu. Die Mindestlaufzeit beträgt fünf Jahre. Stirbt der Kunde vor Ablauf, bekommen seine Angehörigen die vereinbarte Summe zuzüglich der erwirtschafteten Überschüsse.
Der Kunde kann die Versicherungsdauer und damit den Auszahlungszeitpunkt nach vorn oder hinten schieben. Bedingung ist dabei: Verkürzt werden kann um bis zu fünf Jahre, aber nicht vor das Endalter 62 Jahre. Wer sich für eine Verlängerung entscheidet – spätestens bis zum Endalter 85 Jahre –, zahlt trotzdem bloß bis zum ursprünglich vereinbarten Endtermin seine Beiträge.
Kunden kommen aber auch während der Laufzeit an ihr Geld ran. Frühestens fünf Jahre nach Vertragsbeginn ist eine Teilkündigung möglich. Dann können die Versicherten Geld aus dem Vertrag entnehmen. Die R+V-KapitalPolice kann man mit laufendem Beitrag, aber auch per Einmalbeitrag abschließen, die Mindestversicherungssumme beträgt 2.000 Euro. Wer sich für den laufenden Beitrag entscheidet, kann die Zahlungen zudem dynamisieren. Zuzahlungen sind ebenfalls möglich.
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