- Von Hannah Dudeck
- 08.05.2020 um 10:46
Parlamentarier der Union haben ein Positionspapier vorgelegt, in dem sie sich für Reformen der staatlich geförderten Altersvorsorge aussprechen. So fordern die christdemokratischen Arbeitsgruppen Finanzen sowie Arbeit und Soziales laut einem Bericht des „Handelsblatts“, die Riester-Rente auch bei Selbstständigen zu fördern. „Wir wollen den Kreis der Förderberechtigten auf alle unbeschränkt Steuerpflichtigen ausdehnen“, sagte der CDU-Finanzpolitiker Carsten Brodesser der Zeitung. Damit solle die Altersvorsorge für diese Berufsgruppe verbessert werden.
Ein weiterer Vorschlag der Arbeitsgruppen: Sie wollen die bisher geltende Kapitalgarantie bei der Riester-Rente aufweichen. „Eine hundertprozentige Beitragsgarantie bedeutet, dass Spargelder nicht in Produktivkapital angelegt werden können“, begründet Brodesser gegenüber dem „Handelsblatt“ den Vorstoß. Eine stärkere Anlage in Aktien solle möglich werden, um höhere Renditen zu erzielen. Eine komplette Abschaffung der Garantie sei aber nicht vorgesehen.
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Die Parlamentarier der Union wollen zudem den förderfähigen Höchstbetrag von 2.100 auf 2.400 Euro erhöhen. Der Mindest-Eigenbetrag von 4 Prozent ihres Bruttovorjahreseinkommens, den Versicherte derzeit leisten müssen, könnte durch ein anderes System ersetzt werden. Das Papier sieht vor, dass die Zulagenstelle für Altersvermögen sowie das Finanzamt die Höhe der Förderung anhand der eingezahlten Beiträge festlegen. Diese Vereinfachung des Verfahrens könne auch die Verwaltungskosten reduzieren, so Brodesser.
Die Effektivkosten für die Riester-Rente sollen nach dem Vorschlag der Abgeordneten künftig nicht höher als ein Prozent sein. Die Reform könnte zudem mit einer Namensänderung einhergehen: Statt „Riester-Rente“ solle die Altersvorsorge „Zulagen-Rente“ heißen, heißt es.
Höhere gesetzliche Förderung bei Betriebsrenten für Geringverdiener
Auch bei Betriebsrenten sehen die Parlamentarier Verbesserungsbedarf. So könnte der gesetzliche monatliche Zuschuss bei der freiwilligen betrieblichen Altersversorgung für Geringverdiener von 12 auf 24 Euro verdoppelt werden. „Wir setzen grundsätzlich auf die Freiwilligkeit und das Verantwortungsbewusstsein der Arbeitgeber“, so Brodesser zum „Handelsblatt“. Eine obligatorische Einführung sei aber möglich. Überschreitet ein Arbeitnehmer im Laufe seines Arbeitslebens das monatliche Bruttoeinkommen von 2.200 Euro und hat damit keinen Anspruch mehr auf die zusätzliche Altersvorsorge vom Arbeitgeber, soll er seinen Vertrag selbstständig weiter besparen können.
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