- Von Manila Klafack
- 28.08.2017 um 10:49
Roland ist geschieden, sein Sohn volljährig und wohlhabend. Seit über 20 Jahren lebt Roland mit seiner jetzt 55-jährigen Partnerin. Sie sind nicht verheiratet.
Um seine Partnerin abzusichern, bestimmt Roland sie in einem Testament als Alleinerbin der gemeinsam genutzten Immobilie. Der Wert des Hauses beträgt 400.000 Euro. Nach seinem Tod jedoch erbt sein Sohn wegen des Pflichtteilanspruchs die Hälfte des Immobilienwerts, also 200.000 Euro. Diesen Betrag muss die Lebenspartnerin in bar auszahlen.
Erzielt sie beim Verkauf der Immobilie statt des eigentlichen Werts nur 300.000 Euro, da sie unter Druck steht, muss sie dennoch 200.000 Euro an den Sohn zahlen. Für sie selbst bleiben also nur 100.000 Euro statt eines Hauses mit einem Wert von 400.000 Euro, wie es gedacht war. Darüber hinaus fällt Erbschaftssteuer für sie an – und zwar ordentlich. Denn für Schenkungen und Erben an Personen, die keine Angehörigen sind, gilt lediglich ein Freibetrag in Höhe von 20.000 Euro. So oder so ist das gewählte Testament nicht optimal.
„Solche Fälle geschehen leider häufig“, berichtet Lutz Arnold, Inhaber der Berliner Anwaltskanzlei Arnold aus seinem Alltag. „Der Erblasser nimmt an, an alles gedacht und gut vorbereitet zu haben. Stattdessen bereitet die Erbschaft eher Probleme.“
Dabei hätte es laut Arnold mehrere, recht einfache Lösungen gegeben: „Die Lebenspartner hätten heiraten können, um für die Partnerin dann hier einen 100-prozentigen Erbschaftssteuerfreibetrag zu bekommen. Auf jeden Fall wäre ein lebenslanges Wohnrecht sinnvoll gewesen. Außerdem hätte die Partnerin einen Kredit in Höhe von 100.000 Euro, den sie selbst noch maximal erhalten hätte, aufnehmen können. Wäre sie dann die Begünstigte einer Risikolebensversicherung mit einer Summe von 100.000 Euro gewesen, hätte sie den Sohn auszahlen können.“
Zuwendungen, insbesondere wenn keine direkte Verwandtschaft besteht, sind hinsichtlich der Steuerbelastung des Begünstigten schwieriger zu lösen als innerhalb der Familie. Allerdings kann es dort ebenso heikel werden, wenn das Vermögen sehr hoch ist und die familiären Freibeträge nicht ausreichen.
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