- Von Redaktion
- 19.03.2014 um 11:22
Der Versicherer setzt bei allen kapitalbildenden Tarifen die ausgewiesenen Kosten jetzt ins Verhältnis zur Rendite. Bei klassischen Tarifen berücksichtigt die Gesamtkostenquote neben den laufenden Verwaltungskosten auch die einmaligen Abschluss- und Vertriebskosten. Bei fondsgebundenen Tarifen fließen zusätzlich die Kosten ein, die für die Verwaltung der Fonds anfallen.
Vertriebschef Ralf Berndt: „Mit dem Ausweis der Gesamtkostenquote helfen wir den Kunden, ihre zu erwartenden Leistungen im Bereich der Altersvorsorge besser einzuschätzen. Gleichzeitig können unabhängige Vermittler damit noch fundierter und bedarfsgerechter als bisher beraten.“
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren