- Von Manila Klafack
- 01.04.2022 um 14:08
Wie jedes Jahr müssen Steuerpflichtige ihre Erklärung für das Jahr 2021 bis zum 31. Juli 2022 bei ihrem Finanzamt einreichen. Allerdings, darauf weist der Finanzdienstleister MLP hin, gilt es einiges zu beachten. Vor allem die Beiträge zur Altersvorsorge müssen korrekt angegeben werden, damit sie steuermindernd einfließen.
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Versicherer würde ihre Kunden bereits entlasten, indem sie Informationen über Altersvorsorgebeiträge, zum Beispiel für Riester- oder Basis-Renten, auf Wunsch automatisch an das Finanzamt übermitteln. Der Gesetzgeber hat sie verpflichtet, ihren Kunden dieses Angebot zu unterbreiten. Wer das nutzen möchte, muss lediglich der Datenübermittlung zustimmen und die Steuernummer beim Versicherer angeben.
Stolperfallen für Vorsorgesparer
Über das Finanzamt-Portal Elster oder andere Steuererklärungsprogramme kann die Steuererklärung komplett digital ausgefüllt und eingereicht werden. Der Vorteil, einmal eingegeben, werden die Daten aus dem Vorjahr übernommen und automatisch übertragene Daten, wie Lohn- und Gehaltszahlungen werden ebenfalls bereits eingetragen. Die speziellen Programme bieten zudem den Vorteil, dass Plausibilitätschecks mögliche Fehler aufzeigen.
Doch berge ein vereinfachtes Bescheinigungsverfahren auch Stolperfallen für Vorsorgesparer, so MLP. Denn um tatsächlich in den Genuss der staatlichen Förderung für die Riester- und Basisrente zu kommen, müssen die geleisteten Beiträge an der richtigen Stelle eingetragen werden. Riester-Sparer können jährlich höchstens 2.100 Euro in der Anlage „Altersvorsorge-Beiträge, Riester – AV“ eintragen. Wenn die Angaben in dem Formblatt stehen, schaut das Finanzamt eigenständig, ob sich Sparer mit der Riester-Zulage oder mit dem Sonderausgabenabzug besserstellen.
Fehler durch Kombination mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Allerdings entstünden häufig Fehler, wenn es sich um eine Basis-Rente mit kombinierter Berufsunfähigkeitszusatzversicherung handele. Der Jahresgesamtbeitrag gehöre in die Anlage „Vorsorgeaufwand“ in die Zeile 8. Oft werde er jedoch in die Zeile 47 „freiwillige eigenständige Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen“ eingetragen. Hier dürfen jedoch nur die Beiträge für eine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung vermerkt werden. Auf diesen Fehler weist das Finanzamt nicht hin und die Beiträge werden nicht berücksichtigt.
Die Beiträge für die betriebliche Altersversorgung hingegen muss der Steuerpflichtige nicht in der Steuererklärung angeben, da sie direkt über die Entgeltabrechnung durch den Arbeitgeber gezahlt werden. In der Direktversicherung sind Beiträge in Höhe von bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG DRV) steuerfrei (2022: 6.768 Euro pro Jahr). 4 Prozent der BBG DRV (2022: 3.384 Euro pro Jahr) sind sozialversicherungsfrei.
Bietet der Arbeitgeber die Unterstützungskasse oder Direktzusage als bAV-Durchführungswege an, bleiben diese Beträge in voller Höhe von der Steuer befreit. Zudem sind die Beiträge in vollem Umfang sozialabgabenfrei, wenn sie vom Arbeitgeber getragen werden. Beiträge im Rahmen einer Entgeltumwandlung sind zusätzlich zu denen einer Direktversicherung bis 4 Prozent der BBG DRV sozialabgabenfrei.
Sozialversicherungsbeiträge und Sachversicherungen absetzen
Kranken- und Pflegeversicherung für Erwerbstätige sind in Höhe der Basisabsicherung vollständig ansetzbar und können in den Zeilen 11 bis 44 der Anlage „Vorsorgeaufwand“ vermerkt werden. Übersteigen die tatsächlichen Aufwendungen den Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen von 1.900 Euro (Selbstständige: 2.800 Euro), kann der gesamte Betrag steuerlich geltend gemacht werden. Bei gemeinsamer Veranlagung verdoppelt sich der Betrag für Verheiratete. Als Sonderausgaben können Eltern bei sich die Krankenversicherungsbeiträge ihrer steuerlich zu berücksichtigenden Kinder ansetzen, sofern sie Bar- oder Sachunterhalt leisten.
Weitere Vorsorgeaufwendungen können bis zu ihrer Höchstgrenze in den Zeilen 47 bis 50 angegeben werden, sofern die Summe der Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge den Maximalbetrag noch nicht erreicht hat. Die Prämien für Haftpflicht-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen zählen dazu und auch der berufliche Anteil an einem Beitrag zur Rechtsschutzversicherung kann in der Anlage N als Werbungskosten geltend gemacht werden.
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