André Schröter ist Vertriebskoordinator Leben bei der Gothaer. © Gothaer
  • Von Redaktion
  • 22.04.2021 um 09:15
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Die staatlich geförderte Rürup-Rente erfahre nicht die Aufmerksamkeit, die ihr eigentlich gebührt, meint André Schröter. Der Vertriebskoordinator Leben bei der Gothaer spricht im Interview über Vorbehalte, den Charme von Kleinbetragsrenten, die Open-Market-Option und erklärt, warum PIBs wichtig sind und die geplante Altersvorsorgepflicht für Selbstständige Innovationen verhindert.

Welche weiteren Merkmale sollte eine gute fondsbasierte Basis-Rente haben?

Eine schlanke und transparente Kostenstruktur ist wichtig, die potenzielle Wertentwicklung von Fonds sollten über die Bruttohochrechnungsmethode ausgewiesen werden – nicht nur im PIB, sondern fairerweise auch im individuellen Angebot. Neben aktiv gemanagten Fonds sollte eine gute Basis-Rente auch ETFs und nachhaltige ETFs in der Fondspalette anbieten. Wichtig ist zudem ein harter Rentenfaktor in adäquater Höhe, den der Versicherer nicht während der Laufzeit ändern kann. Bei aktuellen Top-Tarifen liegt er um die 26 Euro. Er sollte ebenfalls für Zuzahlungen und Beitragserhöhungen gelten. Bei der Produktauswahl sollten Makler nicht nur auf einen Vergleich der Ablaufwerte schauen. Die oft unterschätzte Vergleichsquelle ist das Produktinformationsblatt, das PIB. Hier sind die Kosten und der Rentenfaktor ausgewiesen und alle Ablaufwerte mit derselben Kenngröße berechnet.

Im Koalitionsvertrag ist eine Altersvorsorgepflicht für die Selbstständigen, die sich bislang nicht fürs Alter absichern müssen, vorgesehen. Was würde dies für die Basis-Rente bedeuten?

Ohne Covid-19 wäre die Versicherungspflicht mit Sicherheit in dieser Legislaturperiode gekommen. Jetzt ist der Zeitpunkt der Einführung ungewiss, aber das Problem, welches gelöst werden sollte, besteht natürlich weiterhin. Angedacht war ein Hybridmodell, bei dem Selbstständige zwischen der staatlichen Rente im Umlageverfahren und der kapitalgedeckten Rente in Form der Basis-Rente wählen können. Auch wenn die Pflicht noch nicht Gesetz ist, hat sie erste Auswirkungen: Aktuell sind kaum wirkliche Innovationen in der Basis-Rente zu erwarten. Da die Versicherer nicht wissen, ob weitere Ansprüche an die Produkte im Rahmen der Versicherungspflicht kommen und jede Produktänderung eine aufwändige und kostspielige Zertifizierung nach sich zieht, halten sich die Anbieter derzeit zurück.

Die Branche fordert dringend eine Reform der Riester-Rente. Ist die Basis-Rente auch reformbedürftig?

Natürlich wären einige Anpassungen an den tatsächlichen Lebensverlauf eines Menschen wünschenswert. Zum Beispiel sollten nicht nur Ehen, sondern auch Lebenspartnerschaften bei der Hinterbliebenenversorgung berücksichtigt werden können. Schön wäre auch eine Teilkapitalisierung wie bei der Riester-Rente in Höhe von 30 Prozent. Aber die Basis-Rente ist in der gleichen Vorsorgeschicht wie die gesetzliche Rente. Wenn etwas bei der Basis-Rente geändert wird, müsste dies auch in der gesetzlichen geschehen. Daher erwarte ich persönlich keine gesetzliche Reformen – außer gegebenenfalls Impulse der Versicherungspflicht –, was aber den heutigen Mehrwert einer Basisvorsorge natürlich nicht schmälert.

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