- Von Lorenz Klein
- 22.10.2019 um 11:24
Was ist geschehen?
Seit 2015 trainiert ein Mann neben seinem Beruf als leitender Angestellter für etwa 18 Stunden im Monat eine Hockeymannschaft – 80 Euro bekommt er dafür in der Stunde. Sein Auftrag für dieses üppige Salär: Die 1. Herrenmannschaft soll von der Oberliga bis zur 2. Bundesliga aufsteigen.
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Der Trainer sieht seinen Job als selbstständige Tätigkeit an, die versicherungsfrei sei – und liegt damit im Clinch mit der Rentenversicherung. Denn diese informiert den Trainer darüber, dass Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zu entrichten seien. Der Grund: Bei seinem Job handle es sich um eine abhängige Beschäftigung, die entsprechend versicherungspflichtig sei. Der Fall landet vor Gericht.
Das Urteil
Das Sozialgericht Wiesbaden gibt der Rentenversicherung Recht (Aktenzeichen S 8 R 312/16). Die Trainertätigkeit mag zwar inhaltlich frei gestaltet sein, doch der Trainer war nach Ansicht der Richter in den Arbeitsprozess und die Organisation des Vereins eingegliedert und weisungsgebunden.
Und weiter: Der Verein trage die Gesamtverantwortung für den Spielbetrieb und damit letztlich auch für die Entscheidung, ob die vom Trainer gewünschte Maßnahmen umgesetzt werden. „Auch ein überdurchschnittlich hohes Honorar steht bei Eingliederung in betriebliche Abläufe und Weisungsgebundenheit der Annahme einer abhängigen Beschäftigung nicht entgegen“, wie es im Urteil heißt. Auch profitiere der Trainer finanziell nicht vom sportlichen Erfolg, was ein weiteres Merkmal für eine abhängige Beschäftigung sei.
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