- Von Redaktion
- 24.06.2014 um 18:22
In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag in Berlin ging es um einen Gesetzentwurf, der Änderungen steuerlicher Vorschriften (18/1529) plant. Hier war auch die Besteuerungen von ausgezahlten Versicherungsleistungen Thema. Konkret geht es um den Fall, dass jemand eine Lebens- oder Rentenversicherung gebraucht kauft. Bisher ist es noch so, dass die Leistung bei Eintritt des versicherten Risikos (hier der Todesfall) nicht steuerpflichtig ist, sondern nur im Erlebnisfall.
Das will die Bundesregierung nun ändern. Der Grund: Kapital- und Rentenversicherungen sollen der Absicherung wirtschaftlicher Risiken dienen, die aus der Unberechenbarkeit des menschlichen Lebens erwachsen. Durch den Verkauf einer Lebensversicherung verliere die Versicherung aber genau diesen Zweck der Risikovorsorge.
„Denn für den Erwerber einer gebrauchten Lebensversicherung ist die Absicherung des versicherten Risikos nicht von Bedeutung“, heißt es von der Bundesregierung. Es gebe inzwischen regelrechte Anlagemodelle bei gekauften Lebensversicherungen. „Diese Anlagemodelle zeigen, dass beim entgeltlichen Erwerb gebrauchter Versicherungen die Grundlage für den steuerfreien Bezug der Versicherungssumme entfällt, da für den Erwerber ausschließlich die Renditeerwartungen aus der Kapitalanlage relevant sind.“
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