- Von Redaktion
- 12.08.2016 um 14:15
„Kennen Sie die „Argentinienklausel“? Wir auch nicht – jedenfalls bis neulich“, so beginnt der jüngste Blog-Beitrag von Matthias Helberg. Darin berichtet der Versicherungsmakler über eine Ablehnung eines Antrags auf eine Risikolebensversicherung – mit einem kuriosen Grund.
Der Fall
Helbergs Kunde will eine Risikolebensversicherung abschließen, um sein Immobiliendarlehen abzusichern. Helberg stellt eine anonymisierte Risikovoranfrage, vergleicht Angebote und rät dem Kunden zu einer Police. Daraufhin füllt der Kunde die Antragsunterlagen aus, Helberg leitet sie an den Versicherer weiter – und erhält plötzlich eine Absage. Der Antrag könne nicht zu normalen Konditionen angenommen werden, es seien individuelle Vereinbarungen erforderlich, heißt es darin. Dabei lieferte die Risikovoranfrage doch ein positives Ergebnis. Was war also passiert?
Ausschluss-Grund: Falscher Geburtsort
Grund für die Absage ist der falsche Geburtsort des Kunden. Der wurde nämlich in Argentinien geboren, lebt allerdings seit über 30 Jahren in Deutschland und hat auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Trotzdem muss der Kunde die sogenannte „Argentinienklausel“ unterschreiben. Darin soll er sich damit einverstanden erklären, dass sein Versicherungsschutz bei einem Argentinien-Aufenthalt von mehr als sechs Wochen erlischt.
Argentinien gefährlich, Syrien nicht
Argentinien sei eben ein gefährliches Land, argumentiert ein Versicherungsmitarbeiter auf Helbergs Nachfrage. Bei anderen Ländern – zum Beispiel Syrien, Irak, Afghanistan – gilt ein solcher Ausschluss aber nicht. Selbst dann, wenn der Kunde mehrere Jahre in einem dieser Kriegsgebiete verbringen wollen würde, wäre er versichert. Unsinnig? „Das sind Vorgaben unseres Rückversicherers“, heißt es von dem Unternehmen.
„Einmal mehr zeigt sich hier, dass man mit gesundem Menschenverstand in der Versicherungsbranche schnell an Grenzen stößt“, fasst Helberg zusammen. Er überlege nun, ob er seine Fragebögen zur Voranfrage bei Risikolebensversicherungen auch noch um den Geburtsort ergänzen müsste.
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