- Von Lorenz Klein
- 11.12.2018 um 11:12
Neues Jahr, neue Regeln. Das gilt natürlich auch für den Versicherungsbereich. Was sich 2019 für Versicherungskunden ändert, hat das Verbraucherportal der Versicherungswirtschaft anhand von fünf Punkten veranschaulicht. Diese lauten so:
- Arbeitgeberzuschuss für Betriebsrenten wird zur Pflichtsache
Arbeitnehmer, die einen Teil ihres Bruttolohns sozialversicherungsfrei in eine betriebliche Altersversorgung einzahlen, haben im neuen Jahr Anspruch auf Zuschüsse vom Arbeitgeber. Bislang ist die Beteiligung des Arbeitgebers freiwillig. Bei Neuverträgen, die ab 1. Januar 2019 geschlossen werden, müssen Arbeitgeber den umgewandelten Beitrag der Arbeitnehmer um 15 Prozent aufstocken. Für Altbestände gilt diese Regelung erst ab 2022.
Wer stemmt die Garantie- und Reservelasten am besten?
Die ehrenamtlichen Helfer der Rentenversicherung
- Entlastung von Betriebsrenten aus Pensionskasse
Dies betrifft alle Arbeitnehmer, die nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis alleine in eine Pensionskasse eingezahlt haben. Für Leistungen der Pensionskasse müssen ab 2019 keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung mehr gezahlt werden (wir berichteten). Hat der Arbeitnehmer in den letzten vier Jahren zu viel Beiträge gezahlt, hat er Anspruch auf Erstattung.
- Höherer Steuerabzug für Rürup-Renten
Wer mit einer Rürup-Rente vorsorgt, darf im kommenden Jahr wieder einen größeren Teil seiner Beiträge als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben. Zum einen steigt der steuerliche Höchstbetrag zur Basisrente auf 24.305 Euro. Zudem erkennt das Finanzamt nun 88 Prozent der eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben an (2018: 86 Prozent). Somit sind 2019 maximal 21.388 Euro als Sonderausgaben abzugsfähig. Für gemeinsam veranlagte Ehegatten/Lebenspartner verdoppeln sich diese Beträge.
- Neue Informationsblätter sollen für mehr Durchblick vorm Abschluss sorgen
Ab Januar stellen Anbieter von Sach- und Unfallversicherungen sowie bestimmter Lebensversicherungen neue Informationsblätter im Internet bereit (wir berichteten). So sollen Verbraucher möglichst frühzeitig einen schnelleren Überblick zu einzelnen Policen erhalten. Das Informationsblatt ist in den Versicherungssparten einheitlich gestaltet und gibt unter anderem Auskunft über: die Art der Versicherung, die Laufzeit, den Umfang der gedeckten Risiken und die Höhe und Zahlungsweise der Versicherungsprämie.
- Bayern streicht staatliche Nothilfen für Hochwasseropfer
Der Freistaat Bayern hat angekündigt, ab dem 1. Juli 2019 keine staatlichen Soforthilfen nach Naturkatastrophen mehr zu zahlen (wir berichteten). Damit reagiert der Freistaat auf das steigende Risiko von Wetterextremen. Staatshilfen sind kein Ersatz für fehlenden Versicherungsschutz. Hauseigentümer sollten deshalb prüfen, ob ihre Wohngebäudeversicherung alle Naturgefahren einschließt und sich umfassend versichern, empfiehlt der Versicherungsverband.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren